Wirtschaftsstrafrecht

Individualpersonen

Unternehmen

Körperschaften

Zeugen

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München

Strategische Strafverteidigung und Beratung

Die Kanzlei schirach.law ist vom Standort München aus bundesweit auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl im laufenden Strafverfahren als auch präventiv. Dabei geht es vor allem darum, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund setzt die Kanzlei auf eine strukturierte Vorgehensweise.

Im Mittelpunkt steht eine strukturierte und taktisch ausgerichtete Verteidigung. Zugleich werden rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Interessen berücksichtigt. Damit ist eine sachgerechte Steuerung des Verfahrens möglich, insbesondere bei komplexen und reputationssensiblen Sachverhalten.

Individualverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit von schirach.law liegt auf der Strafverteidigung von Einzelpersonen im Wirtschaftsstrafrecht. Gerade hier kommt es auf fundierte strafprozessuale Kenntnisse, taktisches Geschick und strategische Weitsicht an. Daher ist eine individuelle Analyse unerlässlich.

Die Kanzlei greift dabei auf eine über viele Jahre aufgebaute Erfahrung in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren zurück. Deshalb werden Verteidigungsstrategien stets individuell entwickelt. Zudem orientieren sie sich an der konkreten Verfahrenslage, der Beweissituation sowie der wirtschaftlichen Ausgangslage der Mandanten.

Beratung und Vertretung von Unternehmen und Körperschaften

schirach.law steht auch Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts beratend und verteidigend zur Seite. Dabei bewährt sich die forensische Erfahrung aus der klassischen Strafverteidigung, insbesondere bei komplexen Sachverhalten mit mehreren Beteiligten. Ebenso spielt die strategische Koordination eine zentrale Rolle.

Diese Erfahrung bildet zugleich die Grundlage für eine präventive Compliance-Beratung. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei die aktive Vertretung in laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren. Auch bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen wie Einziehung, Arrest oder Vermögensarrest vertritt schirach.law die Interessen betroffener Unternehmen konsequent. Nicht zuletzt geht es dabei um den Schutz wirtschaftlicher Substanz.

Zielgerichtete Verfahrensführung – außergerichtlich und gerichtlich

Vorrangiges Ziel ist regelmäßig eine geräuschlose, außergerichtliche Lösung mit den Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden. Denn öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlungen sind häufig mit erheblichen Reputationsrisiken verbunden. Aus diesem Grund gilt es, diese – soweit möglich – zu vermeiden.

Gleichzeitig beherrscht schirach.law das prozessuale Handwerk der streitigen Hauptverhandlung. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, erfolgt die Verteidigung konsequent und strukturiert. Dabei steht die Durchsetzung der Mandantenrechte stets im Vordergrund. Andernfalls könnten rechtliche Nachteile entstehen.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht – eng miteinander verknüpft

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe sind häufig untrennbar mit steuerstrafrechtlichen Fragestellungen verbunden. Denn unternehmerisches Handeln bleibt selten ohne steuerliche Folgen. Deshalb berät und verteidigt schirach.law Mandanten auch in steuerstrafrechtlichen Verfahren – von der ersten Verfahrensmaßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens. Auf diese Weise werden Schnittstellen frühzeitig berücksichtigt.

Die Kanzlei verfügt zudem über langjährige Erfahrung im konstruktiven und zugleich konsequenten Dialog mit Finanzbehörden, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften. Außerdem steht bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren ein belastbares Netzwerk spezialisierter Steuerexperten zur Verfügung. Folglich kann häufig eine sachgerechte und möglichst einvernehmliche Verfahrensbeendigung erreicht werden.

Expertise im Bereich Kryptowerte und digitale Geschäftsmodelle

schirach.law verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Kryptowerten und digitalen Vermögensstrukturen. Insbesondere betrifft dies:

  • Kryptowährungen,

  • Non-Fungible Tokens (NFT),

  • Decentralized Finance (DeFi),

  • Play-to-Earn-Modelle und tokenisierte Geschäftsmodelle.

Gerade in diesen Bereichen überschneiden sich wirtschaftsstrafrechtliche, steuerstrafrechtliche und geldwäscherechtliche Fragestellungen. Deshalb ist eine integrierte Betrachtung besonders wichtig. Hinzu kommt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen dynamisch entwickeln.

Zeugenbeistand und interne Ermittlungen

Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung und Vertretung von Zeugen als Zeugenbeistand. Dies gilt sowohl für Wirtschaftsstrafverfahren als auch für interne Ermittlungen (Internal Investigations).

Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Individualverteidigung können Risiken für Zeugen frühzeitig erkannt werden. Zudem lassen sich Aussagekonstellationen besser einschätzen und bestehende Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechte sachgerecht beurteilen. Somit wird eine rechtssichere Position gestärkt.

Spezialisierung als Grundlage effektiver Strafverteidigung

Das Engagement von schirach.law im Wirtschaftsstrafrecht beruht auf einem ausgeprägten Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen. Denn effektive Strafverteidigung bedeutet, eine leistungsfähige Einheit mit dem Mandanten zu bilden. Gerade deshalb ist Vertrauen ein zentraler Faktor.

Der Wissensschatz der Mandanten stellt dabei häufig einen entscheidenden Vorteil dar. Diesen können Ermittlungsbehörden nicht in gleicher Weise nutzen.

Spezialgebiete im Wirtschaftsstrafrecht

schirach.law konnte im Laufe der letzten fast 20 Jahre umfassende Kompetenz in verschiedenen Spezialmaterien aufbauen. Denn nur wer die Spezialmaterie verstehen lernt und mit deren Dynamiken vertraut ist, kann vorausschauend beraten und geltendes Recht zum Vorteil seiner Mandanten anwenden.

  • Abgasmanipulation
  • Aktienstrafrecht
  • Anlagebetrug
  • Arbeitsstrafrecht
  • Außenwirtschaftsstrafrecht
  • Selbstanzeige nach der Außenwirtschaftsverordnung
  • Bankrottdelikte
  • Bankstrafrecht
  • Bestechung / Bestechlichkeit
  • Betriebsunfälle
  • Crypto Crime / Kryptowährungskriminalität
  • Cum / Ex Verfahren
  • Cyber Crime / Internetstrafrecht
  • Daten- und Datennetzdelikte
  • Designstrafrecht
  • Geldwäsche
  • Insolvenzdelikte
  • Insolvenzverschleppung
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Kryptostrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Lebensmittelstrafrecht
  • Marken- und Urheberstrafrecht
  • Sanktionsstrafrecht
  • Steuerstrafrechtliche Selbstanzeige
  • Sozialversicherungsbetrug
  • Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Vermögensdelikte
  • Wettbewerbsstrafrecht
  • Zollstrafrecht