Werdegang und Qualifikation
Frédéric Heindel, LL.B., ist als Senior Associate bei schirach.law tätig und berät sowie verteidigt Mandanten bundesweit in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren.
Frédéric Heindel studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Einen Teil seiner juristischen Ausbildung absolvierte er an der Dalhousie University in Nova Scotia, Kanada. Seine Ausbildung verbindet damit eine steuerrechtliche Schwerpunktsetzung mit internationaler juristischer Erfahrung.
Frédéric Heindel ist Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.) sowie Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e.V.). Mit diesen Zusatzqualifikationen hat er seine Kenntnisse sowohl im Wirtschaftsstrafrecht als auch an der Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht gezielt vertieft.
Darüber hinaus absolvierte er 2023 den Fachanwaltslehrgang Strafrecht der Deutschen Anwalt Akademie. Der Lehrgang umfasst die für die strafrechtliche Beratung und Verteidigung maßgeblichen materiell- und verfahrensrechtlichen Bereiche und ergänzt damit seine wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Ausrichtung.
Seine steuerrechtliche Qualifikation erweitert Frédéric Heindel derzeit durch den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht 2025/2026. Damit vertieft er insbesondere die steuerrechtlichen Grundlagen, die auch für die Bearbeitung komplexer steuerstrafrechtlicher Sachverhalte von Bedeutung sind.
Tätigkeitsschwerpunkte
Frédéric Heindel ist schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Verteidigung in Geldwäscheverfahren. Er berät und verteidigt Mandanten bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit verdächtigen Zahlungs- und Vermögensbewegungen sowie der Herkunft und Verwendung von Vermögenswerten.
Darüber hinaus verfügt Frédéric Heindel über besondere Erfahrung im Zollstrafrecht. Er berät und verteidigt Mandanten insbesondere bei Vorwürfen der Zollhinterziehung und in Verfahren, die die unrichtige oder unvollständige Anmeldung und Erhebung von Einfuhrabgaben betreffen. Dies umfasst auch komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte mit zoll- und steuerstrafrechtlichen Bezügen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, Vorbereitung und Erstattung strafbefreiender Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht. Frédéric Heindel begleitet dabei insbesondere die Aufarbeitung bislang nicht oder unvollständig erklärter Sachverhalte im Bereich der Schenkungsteuer und berücksichtigt sowohl die steuerlichen als auch die strafrechtlichen Voraussetzungen einer Selbstanzeige.