Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

„White collar reinvented“, denn schirach.law denkt NEU. Als Verteidiger, Berater und Beistand, in komplexen Situationen, in denen taktisches Gespür gefordert ist. schirach.law bildet eine Einheit mit seinen Mandanten. Mit resonanter (Krisen-) Kommunikation, die den Mandanten nicht nur als Fall sieht. Haltung zeigen, geradlinig nach vorne gehen und neue Wege beschreiten, ist der Antrieb der Kanzlei. schirach.law ist ein lernendes System und gibt alles für den Erfolg.

Kompetenzen

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in München

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

Medizinstrafrecht in München

Medizinstrafrecht & Pharmastrafrecht

Geldwäsche Strafrecht München

Geldwäsche Strafrecht & GwG Compliance

Krisenkommunikation im Strafverfahren

Krisenkommunikation

Krisenmanagement im Strafverfahren

Krisenmanagement

Zeugenbeistand

Zeugenbeistand

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in München

Wirtschaftsstrafverfahren

schirach.law ist in München ansässig und bundesweit auf sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht tätig. Zugeschnitten ist die Kanzlei auf die effektive Strafverteidigung von Individualpersonen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dabei kann auf umfangreiche prozessuale Kenntnisse und taktische Fähigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht zurückgegriffen werden, die im Laufe der letzten 15 Jahre immer weiter verfeinert wurden.

Primäres Ziel ist es, eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung durch eine außergerichtliche Einigung mit den Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, verfügt schirach.law über das erforderliche “Know-How”, um auch in einer streitigen Hauptverhandlung effektiv verteidigen zu können.

Effektive Verteidigung

Das Engagement von schirach.law im Wirtschaftsstrafrecht ist nicht nur eine berufliche Spezialisierung, sondern als ausgeprägte Passion zu verstehen. Zurückzuführen ist dies auf ein starkes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen, den im Wirtschaftsleben agierenden Personen sowie den daraus resultierenden komplexen Lebenssachverhalten. Effektive Strafverteidigung bedeutet für schirach.law, eine leistungsstarke Einheit mit dem Mandanten zu bilden. Denn aus dem Wissensschatz des eigenen Mandanten resultiert der entscheidende „Wettbewerbsvorteil“, auf den die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden nicht zugreifen können.

Spezialgebiete

Nur wer die Spezialmaterie verstehen lernt und mit deren Dynamiken vertraut ist, kann vorausschauend beraten und geltendes Recht zum Vorteil seiner Mandanten anwenden. Vor diesem Hintergrund konnte im Laufe der letzten 15 Jahre umfassende Kompetenz in einer Reihe von  Spezialmaterien aufgebaut werden.  Deshalb ist schirach.law geeignet, fähig und qualifiziert, auch in unüberschaubaren und komplexen Situationen mit Besonnenheit zu agieren:

  • Arbeitsstrafrecht (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung)
  • Arzneimittelstrafrecht (Verstöße nach dem Arzneimittelgesetz, AMG)
  • Arztstrafrecht
  • Betriebsunfälle
  • Daten- und Datennetzdelikte (Verstöße nach dem Bundesdatenschutzgesetz, BDSG)
  • Designstrafrecht
  • Geldwäsche (Verstöße nach dem Geldwäschegesetz, GWG)
  • Insolvenzdelikte (Verstöße nach der Insolvenzordnung, InsO; nach dem Handelsgesetzbuch, HGB)
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht (Bestechung u. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung u. Vorteilsannahme; §§ 299, 331, 332, 333, 334 StGB)
  • Lebensmittelstrafrecht (Verstöße nach dem Lebensmittel, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)
  • Medizinstrafrecht (Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen)
  • Marken- und Urheberstrafrecht 
  • Vermögensdelikte (Untreue, Betrug, Anlagebetrug, Kreditbetrug, Unterschlagung etc.)
  • Wettbewerbsstrafrecht (wettbewerbsbeschränkende Absprachen § 298 StGB; Verstöße nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG)
  • Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht (Verstöße nach dem Außenwirtschaftsgesetz, AWG)

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in München

Steuerstrafverfahren

Das Steuerstrafrecht ist äußerst eng mit dem Wirtschaftsstrafrecht verknüpft. Denn kaum ein unternehmerisches Handeln bleibt ohne steuerrechtliche Konsequenzen. Deshalb berät und verteidigt schirach.law auch in Steuerstrafverfahren von der ersten Verfahrensmaßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens. Dabei kann schirach.law auf eine umfassende Expertise und langjährige Erfahrung im Dialog mit den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden zurückgreifen. Einen aktuellen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Verteidigung in sog. Umfangverfahren, wie “Umsatzsteuerkarussellen” oder “Cum-Ex Verfahren”. Ein weiterer Augenmerk liegt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Steuerstreitverfahren

Sowohl für steuerliche Prüfungen als auch das Steuerstreitverfahren – mit dem Ziel einer beidseitigen vorteilhaften Verfahrensbeendigung – kann auf ein umfassendes Netzwerk zurückgegriffen werden. Ebenso wird arbeitsteilig, kollegial und eng mit den steuerlichen Beratern der Mandanten zusammen gearbeitet.

Geräuschlose Verfahrensbeendigung

Primäres Ziel ist es in der Regel, eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung durch eine außergerichtliche Einigung mit den Finanz- und/oder Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, verfügt schirach.law über das notwendige Know-How um in einer streitigen Hauptverhandlung effektiv zu verteidigen.

Spezialgebiete

  • Cum-Ex Verfahren
  • Einkommensteuerhinterziehung (Einkommensteuergesetz, EStG)
  • Gewerbesteuerhinterziehung
  • Lohnsteuerhinterziehung
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO)
  • Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 AO)
  • leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
  • Steuergefährdung (§ 379 AO)
  • Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuergesetz, UStG)
  • Umsatzsteuer-Karusselle

Arzt- und Medizinstrafrecht

Im Laufe der Praxis hat sich mit dem Medizinstrafrecht ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt herausgebildet, der neben dem Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht besondere Erwähnung verdient. Denn auch im Medizinstrafrecht intensivieren sich die Risiken für alle Akteure des Gesundheitssektors stetig. Dabei sind nicht nur Ärzte, Apotheker, Kliniken, Medizinproduktehersteller und Pharmaunternehmen betroffen, sondern auch medizinisches Fachpersonal wie Arzthelfer, Krankenschwestern, Pfleger oder MTA’s.

Steigende Risiken im Medizinstrafrecht

Zurückzuführen ist die Zunahme der Risiken vor allem auf Verschärfungen der Rechtslage. Zuletzt hat die Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen für große Aufmerksamkeit gesorgt. Damit soll der Bestechung und Bestechlichkeit im deutschen Gesundheitssystem mit den Mitteln des Strafrechts entschlossen entgegengetreten werden. Zudem sind von den Akteuren im Gesundheitswesen die sich ständig verändernden Regelungen des Sozial-, Medizin- und Datenschutzrechts zu beachten. Aber auch die Verfolgungspraxis hat sich massiv verschärft. Seit 2014 wurden allein in Bayern drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, deren Zuständigkeit auch auf Pflegedienste ausgeweitet wurde.

Drohende berufsrechtliche Konsequenzen

Die Komplexität des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts beruht auf den drohenden berufsrechtlichen Konsequenzen. So kann der Widerruf einer Approbation oftmals weitreichendere persönliche und wirtschaftliche Folgen haben, als die primäre strafrechtliche Sanktion. Da bereits im Strafverfahren die entscheidenden Weichen für ein anschließendes Berufsrechtsverfahren gestellt werden,  erfordert die Beratung und Verteidigung immer eine Einbeziehung der einschlägigen medizin- und berufsrechtlichen Normen. Deshalb wird ein regelmäßiger Austausch mit berufsrechtlichen Aufsichtbehörden gepflegt, um nach Möglichkeit noch während des Strafverfahrens eine Prognose für das folgenden berufsrechtliche Verfahren treffen zu können. Zudem bestehen enge Kooperationen mit Spezialisten aus den Bereichen Arzt-, Pharma- und Medizinprodukterecht, so dass bei Bedarf bereits im laufenden Strafverfahren erfahrene Fachanwälte aus diesen Bereichen hinzugezogen werden können.

Compliance im Gesundheitssektor

Um von vornherein straf- und berufsrechtliche Risiken zu minimieren, spielt auch die präventive Compliance – Beratung aller Akteure der Gesundheitsbranche eine zunehmend größere Rolle.

Tätigkeitsfelder

Folgende Vorwürfe treten im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht versträrkt auf:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Behandlungsfehler (Körperverletzung § 223 StGB, fahrlässige Tötung § 222 StGB, unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB)
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Titelmissbrauch (132a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Geldwäsche

Geldwäsche Strafrecht & GwG Compliance

Eine Kernkompetenz von schirach.law in München ist die Geldwäsche. schirach.law beherrscht die präventive Beratung und die effektive Verteidigung bei Bußgeldtatbeständen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) genauso wie bei dem Straftatvorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB).

Umfangreicher Erfahrungsschatz im Bereich der Geldwäsche

Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach übt als Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München das Amt des Vorsitzenden der Abteilung XV – Geldwäscheprävention aus. Die Rechtsanwaltskammer München führt gemäß §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die geldwäscherechtliche Aufsicht über die verpflichteten Rechtsanwälte in ihrem Bezirk.

Aufgrund seiner Expertise wird Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach häufig als Referent für aktuelle geldwäscherechtliche Vorträge sowie Fortbildungsveranstaltungen angefragt.

Aufgrund langjähriger sowie intensiver Befassung mit der Geldwäsche-Materie konnte bei schirach.law ein umfangreicher Erfahrungsschatz aufgebaut werden, auf den in der Geldwäscheprävention und Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten- und Straftatvorwürfen zurückgegriffen werden kann.

Was ist Geldwäsche?

Im Wege der Geldwäsche wird versucht, illegal erworbene Vermögenswerte so darzustellen, als hätte man sie legal erworben. Man “wäscht” die Vermögenswerte sozusagen für die Behörden rein. Der Tatbestand der Geldwäsche setzt voraus, dass zunächst eine sog. Vortat begangen wurde, aus der der Vermögenswert stammt.

Der Versuch, illegal erlangtes Vermögen in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, wird nicht mehr nur mit Blick auf etwaige Täter nach dem Strafgesetzbuch gem. § 261 StGB geahndet. Auch das Geldwäschegesetz (GwG) legt bestimmten Personenkreisen, sog. “Verpflichteten” vielfältige Melde-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf. Dadurch sollen Personen, die sich der Geldwäsche strafbar machen, effektiver ermittelt werden können.

Neuorganisation des Kampfes gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität

Der Koaltitionsvertrag 2021 sieht die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen vor. Internationale und nationale Ermittlungsbehörden sind längst dazu angehalten, Geldwäsche systematisch zu verfolgen.

Dies ist unter anderem auf die Tätigkeit der Financial Action Task Force (FATF) zurückzuführen. Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zuletzt im Jahr 2022 geprüft. Am 25.08.2022 hat die FATF den entsprechenden Abschlussbericht veröffentlicht. Der Bundesfinanzminister sprach im Anschluss davon, dass Deutschland nicht „glanzvoll“ abgeschnitten habe und er den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität neu organisieren wolle.

Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)

Im Oktober 2023 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG) vorgestellt. Dieser soll die gesetzlichen Anpassungen für die Neuorganisation der Geldwäschebekämpfung schaffen. Zum 01.01.2024 ist die Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vorgesehen. Das BBF soll dann auch die neu zu errichtende Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) umfassen.  Es geht dabei um die Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor. Zudem ist die bundesweite Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen beabsichtigt. Die ZfG soll u.a. Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit erstellen und Kriterien zur Effektivitätsbewertung bestimmen. Hierzu haben die Aufsichtsbehörden künftig zu berichten.

Der nationale wie auch internationale Druck wird somit weiter steigenschirach.law hilft, Fehler in diesem dynamischen Umfeld zu vermeiden.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in München

Einzelpersonen

Die Paradedisziplin von schirach.law ist die effektive Individualverteidigung von Führungsorganen und Individualpersonen im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.

Steigende Risiken im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Gerade in Zeiten eines aufkommenden Unternehmensstrafrechts, auch Verbandsstrafrecht genannt, ist die klassische Disziplin der Individualverteidigung von Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Geschäftsführer im Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht eine gefragte Tugend. Das nationale und internationale Wirtschaftsleben sieht sich in den letzten Jahren einer kaum zu stoppenden Regulierungsflut ausgesetzt. Als aktuelle Beispiele dienen das neue Geldwäschegesetz (GWG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGegG), um nur einige zu nennen. Dadurch werden Unternehmen wie Unternehmer täglich vor neue Herausforderungen gestellt. Zugleich steigt das Risiko für die Verantwortlichen, wie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter, selbst in den Fokus von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu rücken.

Nebenfolgen außerhalb des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts

Dabei stellen strafrechtliche Ermittlungsverfahren oftmals eine erhebliche, persönliche Belastung für den betroffenen Einzelnen dar. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung droht für die Individualbetroffenen nicht selten der Verlust der beruflichen und damit wirtschaftlichen Existenz. Denn neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch außerstrafrechtliche Nebenfolgen aus dem Beamtenrecht, dem Berufsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Gewerberecht drohen. Da deren Auswirkungen oftmals schwerwiegender als die ursprüngliche Strafe sein können, wäre es fahrlässig, diese nicht zu berücksichtigen. So drohen regelmäßig nicht nur Folgen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder der Verlust des Waffenscheins, sondern auch der Verlust der Beamtenrechte, der Widerruf der Approbation, der Ausschluss als Geschäftsführer einer GmbH oder die Gewerbeuntersagung. Effektive Individualverteidigung bedeutet daher, den Mandanten mit all seinen Interessen wahrzunehmen und diese zu berücksichtigen. Andernfalls ziehen kurzsichtige Fehler auf lange Sicht dramatische Konsequenzen nach sich.

Individualverteidigung mit Weitblick

Aufbauend auf der langjährigen Prozesserfahrung, gelingt es schirach.law den wertvollen Erfahrungsschatz aus der klassischen Strafverteidigung in das Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht zu übertragen. Dies ermöglicht bereits im Ermittlungsverfahren eine Verteidigung mit dem nötigen Weitblick auf etwaige Nebenfolgen. Oberste Priorität hat dabei in der Regel die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Da dies aber nicht immer gelingen kann, verfügt schirach.law über vertiefte Kenntnis des Strafprozessrechts und sowohl ein hohes Maß an Verständnis für die psychologische Dynamik einer Hauptverhandlung als auch der Aussagepsychologie.

Insbesondere in Ausnahmesituationen wie vorläufiger Festnahme, Durchsuchung oder Untersuchungshaft setzt verantwortungsbewusste Strafverteidigung ein hohes Maß an Kenntnis des Strafprozessrechts sowie langjährige praktische Erfahrung voraus. Daneben ist eine exzellentes Verständnis der der psychologischen Dynamiken eines Strafverfahrens und taktisches Fingerspitzengefühl gefordert.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in München

Unternehmensstrafrecht

schirach.law berät und vertritt kleinere und mittelständische Unternehmen in der strafrechtlichen Krise. Ursächlich ist häufig die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens. Dabei kann das Fehlverhalten von Mitarbeitern empfindliche Geldbußen für das Unternehmen zur Folge haben. In den letzten 10 Jahren geraten aber auch zunehmend Unternehmen selbst in das Visier von Ermittlungsbehörden. In Deutschland existierte bislang noch kein echtes Unternehmensstrafrecht. Doch schon jetzt stellt die Möglichkeit der Verhängung einer  Unternehmensgeldbuße sowie der Gewinnabschöpfung ein existenzgefährdendes wirtschaftliches Risiko dar, hinzu kommen Reputationsrisiken.

 

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung

Was in großen und mittleren Unternehmen meist schon gängige Praxis ist, ist in der öffentlichen Verwaltung teils noch nicht ausreichend umgesetzt. Immer wieder geraten selbst hochrangige Amtsträger in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen. Oftmals handelt es sich dabei um Korruptionsvorwürfe. Dadurch wird nicht nur das Ansehen der Beschuldigten, sondern häufig auch das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung beschädigt. Umso wichtiger ist es daher, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht bzw. Führungsverantwortung in korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen geeignete Kontrollmechanismen umzusetzen. Die Regelungen zur Korruptionsprävention sollten dabei an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Ein funktionsfähige Compliance-System stellt letztlich eine Erleichterung im Arbeitsalltag dar.

Compliance Beratung

schirach.law verfügt über eine hohe Expertise in der präventiven Compliance Beratung und unterstützt Unternehmen und öffentliche Körperschaften aktiv dabei, strafrechtlich relevantem Handeln rechtzeitig und wirksam vorzubeugen.

Die Korruptionsprävention sollte in Unternehmen wie in öffentlichen Körperschaften einen hohen Stellenwert einnehmen. schirach.law ermittelt Schwachstellen und hilft dabei, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst die Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche sowie die Umsetzung und Einhaltung des Mehr-Augen-Prinzips. Die Einhaltung der notwendigen Transparenz wird geprüft und eine ordnungsgemäße Personalauswahl bzw. Personalrotation sichergestellt.

Interne Ermittlungen

Wenn Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten vorliegen, arbeitet schirach.law diese im Rahmen von internen Ermittlungen auf. Hinreichende Verdachtsmomente werden gezielt und möglichst „geräuschlos“ zur Strafanzeige gebracht, bevor externe Maßnahmen „höhere Wellen schlagen“. schirach.law koordiniert das anschließende Verfahren eng mit den Ermittlungsbehörden, um die Interessen von Unternehmen bzw. öffentlichen Körperschaften frühzeitig zu wahren.

Aktive Unternehmensvertretung

Das Spektrum von schirach.law umfasst neben der strategischen Beratung bei der Positionierung gegenüber den Ermittlungsbehörden auch die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Hinzu kommt die Steuerung und Koordination des Gesamtverfahrens mit den Individualverteidigern von beschuldigten Mitarbeitern und Verantwortlichen.

Effektiv wird die Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (z.B. Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme, Einziehung, Vermögensarrest) betrieben. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen lassen sich nicht immer verhindern und nur äußerst schwer vorhersagen. Eine professionelle Vorbereitung in Form eines effektiven Durchsuchungsmanagements (Schulung von Mitarbeitern, Erstellung von Leitfäden) trägt jedoch dazu bei, die negativen Auswirkungen wirksam zu begrenzen.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in München

Zeugenbeistand

Einen weiteren Aspekt der anwaltlichen Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Zeugen im Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht als Zeugenbeistand. Dies gilt für Strafverfahren gleichermaßen wie für interne Ermittlungen, sog. Internal Investigations.

Zeugen sind in Strafverfahren enormen Interessenkonflikten ausgesetzt. schirach.law sichert die prozessualen Befugnisse und Rechte des Zeugen in dessen Zeugenvernehmung. Auf Grundlage der im Rahmen der Individualverteidigung gewonnenen Erfahrungen können etwaige Risiken, die für Zeugen auftreten können, frühzeitig erkannt und etwaige Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte beurteilt werden.

schirach.law steht Ihnen als Zeugenbeistand bei Ihrer Vernehmung als Zeuge vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Vernehmungen im Rahmen von internen Ermittlungen zur Seite.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht in München

Krisenkommunikation im Strafverfahren

Ein Alleinstellungsmerkmal von schirach.law stellt die moderne und effektive “In-house” Krisenkommunikation im Strafverfahren dar.

Aufgrund interner, fachlicher Expertise ist schirach.law in der Lage, seine Mandanten mit einer maßgeschneiderten Krisenkommunikation zu begleiten.  Sei es schon im Vorfeld der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, aber auch flankierend in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens.

Die Hinzuziehung externer Berater zur Sicherstellung einer effektiven Krisenkommunikation ist insoweit nicht erforderlich. Gerne arbeiten wir aber auch mit bestehenden Beratern unserer Mandanten vertrauensvoll  zusammen. So ist durch schirach.law von Anfang an sichergestellt, dass die Krisenkommunikation im Einklang mit der Verteidigungsstrategie steht und unterstützend wirkt.

Krisen

Krisen sind etwas alltägliches und dennoch in ihrer Form und ihrem Verlauf stets unterschiedlich. Eines haben alle Krisen jedoch stets gemeinsam: Sie sind unplanbar, folgen keinem festen Schemata und sind stets von außergewöhnlichen Situationen geprägt. Diese kommen ungewollt, dynamisch und zumeist auch existenzbedrohend daher.

Mit der Krise als Auslöser geht aber vor allem auch immer eine ungewollte Welle der Aufmerksamkeit einher. Aus der sich bei mangelnder oder fehlerhafter Krisenkommunikation eine kaum kalkulierbare Eigendynamik entwickeln kann.

Als Lichtblick lässt sich jedoch feststellen: Krisen sind stets zeitlich befristet. Und in gewisser Weise kann man durch gezielte Krisenkommunikation  Einfluss auf deren Ausgang nehmen. Auch bedeuten Krisen nicht immer das Ende einer guten Zeit. Krisen können auch durchaus als Chance genutzt werden, wenn man sie richtig angeht. Eine effektive Krisenkommunikation ist dabei zwingend.

Moderne und effektive Krisenkommunikation im Strafverfahren

schirach.law beherrscht die moderne und effektive Krisenkommunikation im Strafverfahren. Sowohl die interne wie auch externe Krisenkommunikation vor, aber insbesondere während und nach einem kritischen Vorfall kann konzipiert, gesteuert und kontrolliert werden. Die Krisenkommunikation dient dazu, Krisen zu bewältigen bzw. deren Eintreten mit präventiven Maßnahmen effektiv vorzubeugen.

Mit Katharina von Schirach verfügt schirach.law über die erforderliche wirtschaftspsychologischen Expertise. Sie bringt zugleich langjährige, praktische Erfahrung aus einer der führenden Kommunikationsagenturen mit. Zudem ist sie Zertifizierte Expertin für Digitale Risiko- und Krisenkommunikation (SPIEGEL Akademie).

Ob die Krisenkommunikation offensiv oder defensiv gestaltet wird, hängt von der Art der Bedrohung ab und wird im Einzelfall gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. Ziel ist es, wie auch in der Verteidigungstätigkeit, einen möglichst geräuschlosen und reputationsschonenden Weg zu wählen, der im besten Fall den Mandanten gestärkt aus der Krise hervorgehen lässt.

Gerne begleiten wir unser Mandantinnen und Mandanten auch innerhalb des Strafverfahrens durch geplante und gezielte Krisenkommunikation – nicht nur gegenüber den Ermittlungsbehörden!

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