
Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
„White collar reinvented“, denn schirach.law denkt NEU. Als Verteidiger, Berater und Beistand, in komplexen Situationen, in denen taktisches Gespür gefordert ist. schirach.law bildet eine Einheit mit seinen Mandanten. Mit resonanter (Krisen-) Kommunikation, die den Mandanten nicht nur als Fall sieht. Haltung zeigen, geradlinig nach vorne gehen und neue Wege beschreiten, ist der Antrieb der Kanzlei. schirach.law ist ein lernendes System und gibt alles für den Erfolg.
Kompetenzen

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München
Strategische Strafverteidigung und Beratung
Die Kanzlei schirach.law ist vom Standort München aus bundesweit auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl im laufenden Strafverfahren als auch präventiv. Dabei geht es vor allem darum, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund setzt die Kanzlei auf eine strukturierte Vorgehensweise.
Im Mittelpunkt steht eine strukturierte und taktisch ausgerichtete Verteidigung. Zugleich werden rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Interessen berücksichtigt. Damit ist eine sachgerechte Steuerung des Verfahrens möglich, insbesondere bei komplexen und reputationssensiblen Sachverhalten.
Individualverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit von schirach.law liegt auf der Strafverteidigung von Einzelpersonen im Wirtschaftsstrafrecht. Gerade hier kommt es auf fundierte strafprozessuale Kenntnisse, taktisches Geschick und strategische Weitsicht an. Daher ist eine individuelle Analyse unerlässlich.
Die Kanzlei greift dabei auf eine über viele Jahre aufgebaute Erfahrung in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren zurück. Deshalb werden Verteidigungsstrategien stets individuell entwickelt. Zudem orientieren sie sich an der konkreten Verfahrenslage, der Beweissituation sowie der wirtschaftlichen Ausgangslage der Mandanten.
Beratung und Vertretung von Unternehmen und Körperschaften
schirach.law steht auch Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts beratend und verteidigend zur Seite. Dabei bewährt sich die forensische Erfahrung aus der klassischen Strafverteidigung, insbesondere bei komplexen Sachverhalten mit mehreren Beteiligten. Ebenso spielt die strategische Koordination eine zentrale Rolle.
Diese Erfahrung bildet zugleich die Grundlage für eine präventive Compliance-Beratung. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei die aktive Vertretung in laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren. Auch bei vermögensabschöpfenden Maßnahmen wie Einziehung, Arrest oder Vermögensarrest vertritt schirach.law die Interessen betroffener Unternehmen konsequent. Nicht zuletzt geht es dabei um den Schutz wirtschaftlicher Substanz.
Zielgerichtete Verfahrensführung – außergerichtlich und gerichtlich
Vorrangiges Ziel ist regelmäßig eine geräuschlose, außergerichtliche Lösung mit den Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden. Denn öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlungen sind häufig mit erheblichen Reputationsrisiken verbunden. Aus diesem Grund gilt es, diese – soweit möglich – zu vermeiden.
Gleichzeitig beherrscht schirach.law das prozessuale Handwerk der streitigen Hauptverhandlung. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, erfolgt die Verteidigung konsequent und strukturiert. Dabei steht die Durchsetzung der Mandantenrechte stets im Vordergrund. Andernfalls könnten rechtliche Nachteile entstehen.
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht – eng miteinander verknüpft
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe sind häufig untrennbar mit steuerstrafrechtlichen Fragestellungen verbunden. Denn unternehmerisches Handeln bleibt selten ohne steuerliche Folgen. Deshalb berät und verteidigt schirach.law Mandanten auch in steuerstrafrechtlichen Verfahren – von der ersten Verfahrensmaßnahme bis zum Abschluss des Verfahrens. Auf diese Weise werden Schnittstellen frühzeitig berücksichtigt.
Die Kanzlei verfügt zudem über langjährige Erfahrung im konstruktiven und zugleich konsequenten Dialog mit Finanzbehörden, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften. Außerdem steht bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren ein belastbares Netzwerk spezialisierter Steuerexperten zur Verfügung. Folglich kann häufig eine sachgerechte und möglichst einvernehmliche Verfahrensbeendigung erreicht werden.
Expertise im Bereich Kryptowerte und digitale Geschäftsmodelle
schirach.law verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Kryptowerten und digitalen Vermögensstrukturen. Insbesondere betrifft dies:
-
Kryptowährungen,
-
Non-Fungible Tokens (NFT),
-
Decentralized Finance (DeFi),
-
Play-to-Earn-Modelle und tokenisierte Geschäftsmodelle.
Gerade in diesen Bereichen überschneiden sich wirtschaftsstrafrechtliche, steuerstrafrechtliche und geldwäscherechtliche Fragestellungen. Deshalb ist eine integrierte Betrachtung besonders wichtig. Hinzu kommt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen dynamisch entwickeln.
Zeugenbeistand und interne Ermittlungen
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung und Vertretung von Zeugen als Zeugenbeistand. Dies gilt sowohl für Wirtschaftsstrafverfahren als auch für interne Ermittlungen (Internal Investigations).
Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Individualverteidigung können Risiken für Zeugen frühzeitig erkannt werden. Zudem lassen sich Aussagekonstellationen besser einschätzen und bestehende Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechte sachgerecht beurteilen. Somit wird eine rechtssichere Position gestärkt.
Spezialisierung als Grundlage effektiver Strafverteidigung
Das Engagement von schirach.law im Wirtschaftsstrafrecht beruht auf einem ausgeprägten Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen. Denn effektive Strafverteidigung bedeutet, eine leistungsfähige Einheit mit dem Mandanten zu bilden. Gerade deshalb ist Vertrauen ein zentraler Faktor.
Der Wissensschatz der Mandanten stellt dabei häufig einen entscheidenden Vorteil dar. Diesen können Ermittlungsbehörden nicht in gleicher Weise nutzen.
Spezialgebiete im Wirtschaftsstrafrecht
schirach.law konnte im Laufe der letzten fast 20 Jahre umfassende Kompetenz in verschiedenen Spezialmaterien aufbauen. Denn nur wer die Spezialmaterie verstehen lernt und mit deren Dynamiken vertraut ist, kann vorausschauend beraten und geltendes Recht zum Vorteil seiner Mandanten anwenden.
- Abgasmanipulation
- Aktienstrafrecht
- Anlagebetrug
- Arbeitsstrafrecht
- Außenwirtschaftsstrafrecht
- Selbstanzeige nach der Außenwirtschaftsverordnung
- Bankrottdelikte
- Bankstrafrecht
- Bestechung / Bestechlichkeit
- Betriebsunfälle
- Crypto Crime / Kryptowährungskriminalität
- Cum / Ex Verfahren
- Cyber Crime / Internetstrafrecht
- Daten- und Datennetzdelikte
- Designstrafrecht
- Geldwäsche
- Insolvenzdelikte
- Insolvenzverschleppung
- Kapitalmarktstrafrecht
- Kryptostrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Lebensmittelstrafrecht
- Marken- und Urheberstrafrecht
- Sanktionsstrafrecht
- Steuerstrafrechtliche Selbstanzeige
- Sozialversicherungsbetrug
- Steuerstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Wettbewerbsstrafrecht
- Zollstrafrecht
Anwalt für Steuerstrafrecht in München
Strategische Verteidigung und präventive Beratung
Das Steuerstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts. Zugleich ist es mit erheblichen Risiken verbunden. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) oder anderer steuerstrafrechtlicher Vorwürfe führen daher häufig zu erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Belastungen. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung von besonderer Bedeutung.
schirach.law berät und verteidigt Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens. Dabei reicht die Tätigkeit vom ersten Verdachtsmoment über das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Zudem liegt ein klarer Schwerpunkt auf der präventiven Beratung, damit steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit vermieden werden können. Insofern steht stets eine vorausschauende Vorgehensweise im Vordergrund.
Steuerstrafrecht – komplexe Sachverhalte, erhebliche Risiken
Steuerstrafverfahren werden häufig durch die Steuerfahndung oder spezialisierte Staatsanwaltschaften eingeleitet. Daneben entstehen sie nicht selten im Laufe von Betriebsprüfungen. Insgesamt sind diese Verfahren rechtlich wie tatsächlich komplex. Nicht zuletzt liegt dies an der Vielzahl einschlägiger steuerlicher Regelungen.
Bereits frühzeitig werden entscheidende Weichen gestellt. So können Prüfungsfeststellungen, Schätzungen oder Durchsuchungsmaßnahmen den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, schon zu Beginn strukturiert und strategisch vorzugehen. Andernfalls können sich die Risiken deutlich erhöhen.
Typische Vorwürfe im Steuerstrafrecht sind unter anderem:
-
Steuerhinterziehung nach § 370 AO,
-
leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO,
-
unvollständige oder unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt,
-
nicht erklärte Einkünfte, Vermögenswerte oder Auslandssachverhalte,
-
steuerstrafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.
schirach.law verfolgt daher einen Ansatz, der steuerrechtliche, strafrechtliche und wirtschaftliche Aspekte zusammenführt. Auf diese Weise entsteht eine belastbare und individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Gleichzeitig bleiben wirtschaftliche Auswirkungen stets im Blick.
Verteidigung in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens
schirach.law begleitet Mandanten in sämtlichen Abschnitten des Steuerstrafverfahrens. Hierzu gehören insbesondere:
-
Beratung bei ersten Hinweisen oder Verdachtslagen
-
Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
-
Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
-
Kommunikation mit Steuerfahndung, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
-
Verteidigung im gerichtlichen Verfahren
Dabei steht stets eine sachgerechte und taktisch abgestimmte Verfahrensführung im Mittelpunkt. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Handlungsspielräume zu erhalten und zugleich frühzeitig auf eine tragfähige Lösung hinzuwirken.
Präventive Beratung und Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von schirach.law ist die präventive Beratung im Steuerstrafrecht. Denn in vielen Fällen lassen sich strafrechtliche Folgen durch rechtzeitige Analyse und gezieltes Handeln vermeiden oder zumindest deutlich begrenzen.
Besonders wichtig ist hierbei die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Allerdings unterliegt sie strengen formellen und materiellen Anforderungen. Schon deshalb können unvollständige Angaben, fehlerhafte Berechnungen oder nicht offengelegte Zeiträume dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung entfällt. In der Folge droht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
schirach.law unterstützt daher bei der sorgfältigen Aufarbeitung der steuerlichen Ausgangslage. Zudem erfolgt die rechtssichere Erstellung der Selbstanzeige sowie die strategische Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden.
Steuerstrafrecht und Kryptowährungen
Durch die wachsende Bedeutung digitaler Vermögenswerte geraten steuerliche Sachverhalte im Zusammenhang mit Kryptowährungen, Token und sonstigen digitalen Assets zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Insbesondere nicht erklärte Gewinne aus Trading, Mining, Staking, Lending oder Airdrops sowie unzureichend dokumentierte Transaktionen führen häufig zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen.
Dank der zusätzlichen Qualifikation als zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) bietet schirach.law auch bei diesen Sachverhalten eine fundierte Beratung. Dabei werden steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Fragestellungen sachgerecht miteinander verbunden.
Kanzlei in München – bundesweite Tätigkeit
Der Sitz der Kanzlei schirach.law befindet sich in München. Gleichwohl erfolgt die Vertretung bundesweit. Beratungen können persönlich, telefonisch oder über gesicherte digitale Kommunikationswege durchgeführt werden. Dabei stehen Vertraulichkeit und eine auf den Einzelfall abgestimmte Vorgehensweise stets im Vordergrund.
Wenn ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren droht, wenn sich im Rahmen einer Betriebsprüfung Risiken abzeichnen oder wenn präventive Klarheit erforderlich ist, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung. schirach.law berät daher sachlich, diskret und mit strategischem Blick auf die jeweilige Verfahrenslage.
Anwalt für Kryptostrafrecht in München
Wenn Ihnen ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, NFTs sowie tokenisierten Vermögenswerten aus DeFi-Strukturen droht, ist spezialisierte strafrechtliche Beratung erforderlich. Denn kryptobezogene Strafverfahren verbinden strafrechtliche, steuerrechtliche und technische Fragestellungen und stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung. Als Anwälte für Kryptostrafrecht in München beraten und verteidigen wir bundesweit Mandanten in Straf- und Steuerstrafverfahren im Bereich der Kryptokriminalität.
In komplexen Ermittlungsverfahren steht schirach.law Mandanten als Strafverteidiger für Kryptowährungen in München mit technischer und strafrechtlicher Expertise zur Seite – diskret, strategisch und fundiert.
Strafverteidigung und Selbstanzeige bei Kryptowährungen
Die Blockchain-Technologie eröffnet neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Zugleich führt sie zu einer erheblichen Komplexität straf- und steuerrechtlicher Risiken. Sobald Ermittlungsbehörden, Steuerfahndung oder spezialisierte Zentralstellen wegen Vorgängen im Zusammenhang mit Kryptowährungen tätig werden, sind taktisches Gespür, tiefes rechtliches Verständnis und technische Kenntnisse zu On-Chain-Transaktionen, Wallet-Strukturen und Börsenabläufen erforderlich.
Kryptowerte stehen zunehmend im Fokus der Strafverfolgung. Ermittlungen betreffen dabei nicht nur klassische Kryptowährungen, sondern auch tokenisierte Vermögenswerte, DeFi-Strukturen und NFT-basierte Geschäftsmodelle. Entsprechend erfordern solche Verfahren eine spezialisierte strafrechtliche Beratung.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in München sowie zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) beraten und verteidigen wir Mandanten in straf- und steuerstrafrechtlichen Verfahren mit Krypto-Bezug – bundesweit und strategisch ausgerichtet.
Kryptostrafrecht verstehen – komplexe Zusammenhänge, klare Strategien
Im Kryptostrafrecht trifft klassisches Strafrecht auf digitale Innovation. Als Anwalt für Kryptowährungen im Strafrecht in München ist schirach.law mit den strafrechtlichen, steuerlichen und technischen Besonderheiten digitaler Vermögenswerte vertraut. Neben der steuerlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte spielen geldwäscherechtliche Fragestellungen, technische Details von On-Chain- und Off-Chain-Transaktionen sowie die Auswertung umfangreicher Transaktionsdaten eine zentrale Rolle.
Bereits vermeintlich geringfügige Versäumnisse, etwa bei der steuerlichen Erklärung von Kryptogewinnen, der Nutzung custodial oder non-custodial Wallets oder im Umgang mit zentralen (CEX) und dezentralen Börsen (DEX), können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Typische Vorwürfe in diesem Bereich sind unter anderem:
-
-
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen,
-
Nichtdeklaration von Kryptogewinnen, etwa aus Trades, Swaps, Staking-Erträgen oder Airdrops,
-
fehlende Angaben zu ausländischen Börsenkonten oder DeFi-Protokollen,
-
Geldwäschevorwürfe nach § 261 StGB,
-
Betrug, Anlagebetrug oder marktbezogene Straftaten,
-
Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit Blockchain- oder Token-Projekten.
-
In diesen Verfahren ist eine frühzeitige, sachgerechte und technisch informierte Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung.
Spezialisierte Beratung im Kryptostrafrecht
Die Verteidigung in kryptobezogenen Strafverfahren erfordert neben strafrechtlicher Erfahrung ein vertieftes Verständnis der technischen Grundlagen von Blockchain-Systemen. Hierzu zählen insbesondere:
-
Wallet-Architekturen und Schlüsselkonzepte,
-
Token-Standards und Smart-Contract-Logik,
-
Transaktionsverfolgung und -bewertung,
-
steuerliche Einordnung digitaler Vermögenswerte.
Durch die Kombination aus Fachanwaltschaft im Strafrecht und Zertifizierungen als Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) bietet schirach.law eine spezialisierte und interdisziplinäre Beratung in diesem sensiblen Rechtsgebiet.
Strafverteidigung bei Kryptowährungen und Blockchain-Delikten
schirach.law verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden bis zur Verteidigung im gerichtlichen Verfahren. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
-
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft,
-
Vorladungen durch Polizei oder Steuerfahndung,
-
Durchsuchungen und Beschlagnahmen,
-
Sicherstellungen von Hardware-Wallets, Seed-Phrases, Private-Keys oder Zugangsdaten zu Börsenkonten.
Kryptobezogene Strafverfahren beruhen häufig auf der Auswertung von Blockchain-Explorern, On-Chain-Daten und Börsenreports. Ermittlungsbehörden nutzen dabei Analysewerkzeuge zur Nachverfolgung von Transaktionspfaden und zur Zuordnung von Wallet-Clustern. Eine wirksame Verteidigung setzt voraus, diese technischen Grundlagen zu verstehen und rechtlich einzuordnen.
Als Anwalt für Kryptostrafrecht in München liegt der Fokus darauf, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu steuern, technische Sachverhalte rechtlich einzuordnen und Risiken für Mandanten zu minimieren. Dabei werden strafrechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte stets zusammengeführt.
Steuerstrafrecht & strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen
Ein besonderer Schwerpunkt von schirach.law liegt im Steuerstrafrecht mit Bezug zu Kryptowährungen. Nicht erklärte oder unvollständig deklarierte Gewinne aus dem Handel mit digitalen Vermögenswerten sind ein häufiger Auslöser steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.
Die strafbefreiende Selbstanzeige kann in vielen Fällen den einzigen Weg darstellen, einem Strafverfahren vorzubeugen. Sie muss jedoch vollständig, richtig und rechtzeitig erfolgen. Bereits kleinere Mängel, etwa bei der Aufbereitung komplexer Transaktionshistorien aus mehreren Wallets, Börsenkonten, Layer-2-Netzwerken oder DeFi-Protokollen, können die strafbefreiende Wirkung gefährden.
schirach.law unterstützt bei der sorgfältigen Analyse der Sachlage, der korrekten steuerlichen Einordnung der Transaktionen sowie der strategischen Kommunikation mit Finanzbehörden und Steuerfahndung.
Mandantenorientiert, taktisch und digital kompetent
Analog zu unserem Kanzleiansatz im Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafrecht setzt auch die Tätigkeit im Kryptostrafrecht auf eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten, ein taktisch abgestimmtes Vorgehen und eine durchdachte Kommunikationsstrategie – sowohl intra- als auch extraprozessual.
Komplexe Sachverhalte werden nicht isoliert betrachtet, sondern stets im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und persönlichen Zielsetzungen der Mandanten analysiert. In vielen Fällen ist es möglich, Verfahren ohne öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu beenden.
Kanzlei in München – bundesweite Vertretung
schirach.law hat seinen Sitz in München. Die Vertretung erfolgt jedoch bundesweit. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder über gesicherte digitale Kommunikationswege erfolgen – stets vertraulich und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt.
Vertrauliche Erstberatung im Kryptostrafrecht
Wenn ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kryptowährungen droht oder bereits anhängig ist, eine Durchsuchung bevorsteht oder eine Selbstanzeige vorbereitet werden soll, ist zeitnahe und strategische Rechtsberatung entscheidend.
schirach.law berät Sie vertraulich zu Ihrer individuellen Situation und den bestehenden rechtlichen Handlungsoptionen.
Anwalt für Geldwäsche Strafrecht in München
Präventive Beratung und Verteidigung – schirach.law
schirach.law in München verfügt über besondere Expertise im Bereich des Geldwäschestrafrechts sowie der Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Die Tätigkeit umfasst sowohl die präventive Beratung zu geldwäscherechtlichen Risiken als auch die Verteidigung in Bußgeldverfahren nach dem GwG sowie in Strafverfahren wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen sowie Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes.
Geldwäsche – strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken
Geldwäschevorwürfe betreffen regelmäßig sensible Vermögens- und Reputationsinteressen. Ermittlungen werden häufig durch Geldwäscheverdachtsmeldungen ausgelöst, die Banken oder anderen Verpflichteten an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt müssen. Bereits der bloße Verdacht kann erhebliche Folgen haben, wie Kontosperrungen oder verzögerte Transaktionen.
schirach.law berät und verteidigt Mandanten insbesondere bei:
-
Strafverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB),
-
Bußgeldverfahren nach dem Geldwäschegesetz (GwG),
-
aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit GwG-Pflichten,
-
Verdachtsmeldungen und deren Folgen.
Zugleich werden Mandanten dabei unterstützt, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu steuern.
Verteidigung von Verpflichteten bei GwG-Prüfungen und Bußgeldverfahren
Die Kanzlei schirach.law berät und verteidigt Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz bei geldwäscherechtlichen Prüfungen durch Aufsichtsbehörden sowie in Ordnungswidrigkeiten– und Bußgeldverfahren wegen GwG-Verstößen. Dies betrifft insbesondere Vorwürfe unzureichender Risikoanalysen, Mängel bei internen Sicherungsmaßnahmen sowie Verstöße gegen Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten.
Zudem begleitet die Kanzlei Mandanten bereits im laufenden Prüfungsverfahren. Die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden wird übernommen und belastbare Stellungnahmen werden vorbereitet. Ziel ist es, Bußgelder, aufsichtsrechtliche Maßnahmen und reputationsrelevante Folgen frühzeitig zu begrenzen.
Umfangreiche Erfahrung in Geldwäscheprävention und -verfolgung
Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach war von 2018 bis 2025 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender der Abteilung XV – Geldwäscheprävention. In dieser Funktion war er mit der Überwachung der Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten von mehr als 24.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten befasst und auch für Bußgeldverfahren zuständig.
Dadurch besteht ein vertieftes Verständnis der Geldwäscheproblematik aus Sicht der Aufsichts- und Verfolgungsbehörden. Diese Erfahrung fließt unmittelbar in die Arbeit von schirach.law ein. Zudem ist Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach regelmäßig als Referent tätig und kommentiert ab der 4. Auflage das Kapitel „Geldwäsche“ im Standardkommentar Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht.
Diese umfangreiche Expertise beeinflusst direkt die Arbeit von schirach.law, sei es in der Geldwäscheprävention oder bei der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Schnelle Hilfe bei Kontosperrungen nach Geldwäscheverdacht
Ein häufiger praktischer Anknüpfungspunkt ist die Sperrung von Bankkonten. Banken sind verpflichtet, bei auffälligen Transaktionen eine Geldwäscheverdachtsmeldung abzugeben. Deshalb kommt es häufig zu Verzögerungen oder zur vollständigen Blockierung von Konten.
Typische Auslöser sind:
-
hohe oder regelmäßige Bareinzahlungen,
-
Transaktionen, die vom bisherigen Zahlungsverhalten abweichen,
-
Auslandstransaktionen,
-
neu eröffnete Bankverbindungen.
Zugleich dürfen Banken ihre Kunden über eine erstattete Verdachtsmeldung nicht informieren. Daher bleibt für Betroffene oft unklar, weshalb eine Transaktion nicht ausgeführt wird oder ein Konto plötzlich gesperrt ist.
Anhaltepflicht, FIU und Vermögensarrest
Nach Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung unterliegen Banken einer gesetzlichen Anhaltepflicht. Eine Transaktion darf erst durchgeführt werden, wenn die FIU oder die Staatsanwaltschaft zustimmt oder keine Untersagung erfolgt. Erfolgt keine Untersagung, darf die Bank die Transaktion frühestens nach Ablauf des dritten Werktages (ohne Samstag) ausführen.
In der Praxis sperren Banken Konten häufig vorsorglich, bis die Ermittlungsbehörden ihre Prüfung abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft entscheidet kurzfristig, ob eine Transaktion freigegeben oder ein gerichtlicher Vermögensarrest beantragt wird. Liegt ein Arrestbeschluss vor, wird das Konto gepfändet. Beschwerden sind möglich, führen jedoch nicht immer zu einer schnellen Freigabe. Zusätzlich kann die Bank die Geschäftsbeziehung kündigen, was erhebliche Folgen haben kann.
Frühzeitiges Handeln bei bankseitigen Unregelmäßigkeiten
Deshalb ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Erste Hinweise können bereits verzögerte oder nicht ausgeführte Transaktionen sein. Auch vage oder ausweichende Begründungen der Bank sollten ernst genommen werden.
Die Mitarbeiter von schirach.law kennen die Abläufe bei Banken, FIU und Staatsanwaltschaften genau. Wenn Mandanten zeitnah nachweisen können, dass Vermögenswerte aus legalen Quellen stammen, lassen sich Verdachtsmomente häufig zügig klären. In vielen Fällen können Kontosperrungen so aufgehoben oder zumindest verkürzt werden.
Expertise im Bereich Kryptowerte und digitale Transaktionen
Die Kanzlei schirach.law verfügt über besondere Erfahrung im Zusammenhang mit Kryptowerten und digitalen Geschäftsmodellen, darunter:
-
Kryptowährungen,
-
Non-Fungible Tokens (NFT),
-
Decentralized Finance (DeFi),
-
Play-to-Earn-Strukturen.
Gerade in diesen Bereichen stehen Transaktionen verstärkt im Fokus geldwäscherechtlicher Prüfungen. schirach.law verbindet strafrechtliche, aufsichtsrechtliche und technische Kenntnisse zu einer integrierten Beratung.
Was ist Geldwäsche?
Unter Geldwäsche versteht man den Versuch, Vermögenswerte aus rechtswidrigen Taten als legale Einnahmen erscheinen zu lassen. Voraussetzung ist stets eine sogenannte Vortat, aus der die Vermögenswerte stammen.
Der Gesetzgeber hat den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) zuletzt erheblich ausgeweitet. Durch den All-Crimes-Ansatz kann grundsätzlich jede Straftat als Vortat dienen, etwa Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung. Ergänzend verpflichtet das Geldwäschegesetz bestimmte Berufsgruppen zu umfassenden Präventions- und Meldepflichten.
EU-Geldwäschepaket und steigender regulatorischer Druck
Zudem verändert sich der rechtliche Rahmen kontinuierlich. Insbesondere auf europäischer Ebene werden die Anforderungen an Verpflichtete weiter verschärft. Die EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 tritt am 1. Juli 2027 unmittelbar in Kraft. Bereits zuvor nimmt die neue europäische Aufsichtsbehörde AMLA ihre Tätigkeit mit Sitz in Frankfurt auf.
Deshalb steigt der regulatorische Druck weiter. schirach.law unterstützt dabei, sich in diesem dynamischen Umfeld rechtssicher zu bewegen – präventiv wie auch im Konfliktfall.
Anwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht und Zollstrafrecht in München
Strategische Strafverteidigung und Beratung – schirach.law
Das Außenwirtschaftsstrafrecht und das Zollstrafrecht zählen zu den zentralen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Darauf legt schirach.law einen besonderen Schwerpunkt. Als Anwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht und Zollstrafrecht in München berät und verteidigt die Kanzlei bundesweit Unternehmen und Privatpersonen bei straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren im internationalen Handel.
Zugleich gewinnen das Außenwirtschaftsrecht und das Zollrecht in einer globalisierten Wirtschaft stetig an Bedeutung. Denn Verstöße führen häufig zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Ermittlungen. Dadurch können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen entstehen.
Deshalb spielen diese Rechtsgebiete für Unternehmen und Privatpersonen eine zentrale Rolle. Dies gilt insbesondere für Akteure im internationalen Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehr. schirach.law verfügt über langjährige praktische Erfahrung und berät Mandanten schnell, klar und zielgerichtet.
Anwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht und Zollstrafrecht in München
Rechtssichere Beratung im internationalen Handel
Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Wirtschaftsverkehr Deutschlands mit anderen Staaten. Dabei schützt es sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitische Interessen. Um diese Interessen zu sichern, greift der Staat ein und beschränkt den freien Wirtschaftsverkehr in bestimmten Bereichen.
Da sich weltpolitische Rahmenbedingungen ständig ändern, passt der Gesetzgeber das Außenwirtschaftsrecht regelmäßig an. Folglich stehen Unternehmen und Privatpersonen immer wieder vor neuen rechtlichen Anforderungen.
Probleme entstehen zum Beispiel, wenn Unternehmen keine wirksamen Compliance-Strukturen einführen. Ebenso führen unzureichende Schulungen von Mitarbeitern häufig zu Risiken. Darüber hinaus erhöhen komplexe Lieferketten und internationale Verträge die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen.
Verbote und Genehmigungspflichten im Außenwirtschaftsrecht
Das Außenwirtschaftsrecht ordnet Verbote und Genehmigungspflichten an. Zudem verpflichtet es Wirtschaftsteilnehmer, Warenbegleitpapiere vorzulegen oder bestimmte Vorgänge zu melden.
Die nationale Rechtsgrundlage bilden das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Gleichzeitig beeinflusst das EU-Recht diese Materie immer stärker. Deshalb haben nationale Vorschriften etwa bei Dual-Use-Gütern oft nur noch ergänzende Bedeutung.
Die Zollverwaltung überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Dabei kontrolliert sie nicht nur den Warenverkehr, sondern auch den Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr. Währenddessen verfolgt sie Ordnungswidrigkeiten. Straftaten ahnden hingegen die Staatsanwaltschaften.
Gerade bei komplexen Sachverhalten mit internationalem Bezug ist die frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht und Zollstrafrecht in München entscheidend, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Außenwirtschaftliche Meldepflichten
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet Unternehmen und Privatpersonen zu umfangreichen Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr. Diese Meldungen liefern wichtige statistische Daten, etwa zur Zahlungsbilanz oder zu Beteiligungsverhältnissen.
Deshalb kontrollieren die zuständigen Behörden die Einhaltung der Meldepflichten streng. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Unternehmen und Privatpersonen reichen Meldungen ausschließlich elektronisch bei der Deutschen Bundesbank ein. schirach.law unterstützt Mandanten aktiv, damit sie Meldungen korrekt und fristgerecht über das AMS-Portal abgeben.
Außenwirtschaftsstrafrecht und Meldepflichten im internationalen Beteiligungsverkehr
Unternehmen und Privatpersonen unterliegen im Außenwirtschaftsrecht umfangreichen Meldepflichten, wenn sie an ausländischen Unternehmen beteiligt sind. Die sogenannte Bestandsstatistik für Direktinvestitionen erfasst grenzüberschreitende Beteiligungen ab 10 % der Kapital- oder Stimmrechte und dient der statistischen Auswertung durch die Deutsche Bundesbank.
K3-Meldung bei Auslandsbeteiligungen
Eine K3-Meldung ist erforderlich, wenn Unternehmen oder natürliche Personen mindestens 10 % an einem ausländischen Unternehmen halten und dessen Bilanzsumme bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Auch mittelbare Beteiligungen sind meldepflichtig.
Seit dem 01.01.2025 greift die Meldepflicht erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. Euro.
K4-Meldung bei ausländischer Beteiligung an inländischen Unternehmen
Die K4-Meldung betrifft inländische Unternehmen, an denen Ausländer mit mindestens 10 % beteiligt sind. Auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen fallen darunter.
Ausnahmen bestehen, wenn bestimmte Bilanzgrenzen unterschritten werden.
Gerade bei komplexen Beteiligungsstrukturen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend, um bußgeld- oder strafrechtliche Risiken im Außenwirtschaftsstrafrecht zu vermeiden.
Meldungen von Zahlungen nach der AWV
Neben Beteiligungen unterliegen auch grenzüberschreitende Zahlungen umfangreichen Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Meldepflichtig sind Zahlungen über bestimmte Schwellenwerte, die zwischen Inländern und Ausländern erfolgen.
Z4- und Z10-Meldungen im Zahlungsverkehr
Meldepflichtig sind unter anderem:
-
Überweisungen und Barzahlungen
-
Aufrechnungen und Verrechnungen
-
Sacheinlagen in Unternehmen oder Betriebsstätten
Diese Zahlungen werden als Z4-Meldungen erfasst. Stehen sie im Zusammenhang mit Wertpapieren oder Finanzderivaten, sind Z10-Meldungen abzugeben.
Seit dem 01.01.2025 gilt eine erhöhte Meldeschwelle von 50.000 Euro. Zahlungen unterhalb dieser Grenze sowie bestimmte Waren- und Kreditgeschäfte sind ausgenommen.
Fehlerhafte oder unterlassene Meldungen können jedoch Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Verteidigung durch frühzeitige Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG
Das Außenwirtschaftsrecht eröffnet mit § 22 Abs. 4 AWG die Möglichkeit einer straf- bzw. bußgeldbefreienden Selbstanzeige bei fahrlässigen Verstößen. Voraussetzung ist, dass der Verstoß im Rahmen der Eigenkontrolle entdeckt und vor Beginn behördlicher Ermittlungen gemeldet wird.
Zusätzlich müssen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße ergriffen werden. Ob eine Selbstanzeige wirksam ist, hängt entscheidend davon ab, ob der Verstoß als fahrlässig einzustufen ist.
Eine fehlerhafte oder verspätete Selbstanzeige kann ihre Schutzwirkung verlieren. Deshalb ist eine rechtlich präzise Vorbereitung unerlässlich.
Strafverteidigung im Zollstrafrecht und Steuerstrafrecht
Das Zollstrafrecht betrifft vor allem Unternehmen mit grenzüberschreitendem Warenverkehr. Allerdings geraten auch Privatpersonen in den Fokus, etwa bei der Nichtanmeldung von Barmitteln oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Zollstraftaten sind in den §§ 369 ff. AO geregelt. Dazu zählen unter anderem:
-
Zollhinterziehung
-
Bannbruch und Schmuggel
-
Steuerhehlerei
-
Steuerzeichenfälschung
Daneben existieren Zollordnungswidrigkeiten (§ 377 AO), die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können und sogar Gewerbeuntersagungen nach sich ziehen können.
Aufgrund des internationalen Bezugs sind Zollstrafverfahren besonders komplex. Deshalb erfordern sie eine frühzeitige, strukturierte Verteidigungsstrategie, um persönliche und unternehmerische Konsequenzen zu begrenzen.
Strafbefreiende Selbstanzeige im Zollrecht
Auch das Zollstrafrecht kennt die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO. Allerdings greift sie nur bei Zollhinterziehung. Andere Delikte, etwa Schmuggel oder Zollhehlerei, bleiben unberührt.
Misslingt die Selbstanzeige, entfällt die Straffreiheit. In diesem Fall wirkt sie lediglich strafmildernd.
Leistungen von schirach.law im Außenwirtschafts- und Zollstrafrecht
schirach.law berät und verteidigt Mandanten umfassend, unter anderem bei:
-
präventiver Compliance-Beratung,
-
Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen,
-
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren,
-
Selbstanzeigen nach AWG und AO,
-
Verteidigung von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Mitarbeitern.
Die Kanzlei analysiert Risiken aktiv, entwickelt individuelle Strategien und schützt Mandanten vor persönlichen und unternehmerischen Sanktionen, etwa Registereinträgen oder Bewilligungsentzügen.
Anwalt für Medizinstrafrecht in München
Strategische Strafverteidigung und Compliance-Beratung – schirach.law
Die Kanzlei schirach.law ist vom Standort München aus bundesweit im Medizinstrafrecht, Arztstrafrecht und Pharmastrafrecht tätig. Strafrechtliche Vorwürfe im Gesundheitswesen betreffen regelmäßig sensible Sachverhalte mit erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und berufsrechtlichen Risiken. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig auch berufsrechtliche Maßnahmen, Zulassungsentzug, Regressforderungen oder gravierende Reputationsschäden.
Betroffen sind nicht nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Kliniken, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Medizinproduktehersteller und Pharmaunternehmen, sondern auch medizinisches Fachpersonal, etwa medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte, Krankenschwestern, Pfleger oder medizinisch-technische Assistenten (MTA). schirach.law berät und verteidigt Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens sowie präventiv zur frühzeitigen Begrenzung straf- und berufsrechtlicher Risiken.
Steigende Risiken im Medizinstrafrecht
Die Risiken im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Ursache hierfür sind sowohl gesetzliche Verschärfungen als auch eine deutlich intensivierte Ermittlungs- und Verfolgungspraxis.
Von zentraler Bedeutung ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, mit dem die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) eingeführt wurden. Ziel des Gesetzgebers ist es, wirtschaftlich motivierte Einflussnahmen auf medizinische Entscheidungen strafrechtlich zu sanktionieren. Bereits Kooperationen, Vergütungsmodelle oder Zuwendungen können unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein.
Hinzu kommt, dass Akteure des Gesundheitswesens einer Vielzahl weiterer Regelwerke unterliegen, darunter Sozialrecht, Berufsrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht. Die Komplexität dieser Normen erhöht das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen erheblich, selbst bei fehlender Vorsatzlage.
Verschärfte Verfolgungspraxis durch spezialisierte Staatsanwaltschaften
Parallel zu den gesetzlichen Änderungen hat sich auch die Verfolgungspraxis im Medizinstrafrecht deutlich verschärft. In mehreren Bundesländern – unter anderem in Bayern – wurden spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die sich ausschließlich mit strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen.
Diese Staatsanwaltschaften verfügen über besondere Sachkunde und arbeiten häufig eng mit Krankenkassen, Prüfinstanzen und Aufsichtsbehörden zusammen. Ermittlungsverfahren sind daher regelmäßig umfangreich, datenintensiv und frühzeitig auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung ausgerichtet. Dies erfordert eine ebenso spezialisierte und vorausschauende Verteidigung.
Berufsrechtliche Konsequenzen und Approbationsrisiken
Die besondere Brisanz des Medizinstrafrechts liegt in den berufsrechtlichen Folgefragen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Maßnahmen wie der Widerruf oder das Ruhen der Approbation, der Entzug vertragsärztlicher Zulassungen, disziplinarrechtliche Sanktionen oder Einträge in berufsrechtliche Register.
Häufig sind die berufsrechtlichen Konsequenzen für Betroffene wirtschaftlich und persönlich gravierender als die strafrechtliche Sanktion selbst. Da im Strafverfahren regelmäßig die Weichen für spätere berufsrechtliche Entscheidungen gestellt werden, ist eine integrierte Verteidigungsstrategie erforderlich, die strafrechtliche und berufsrechtliche Aspekte von Beginn an berücksichtigt.
schirach.law bezieht einschlägige medizin-, sozial- und berufsrechtliche Normen frühzeitig in die strategischen Überlegungen ein und steht im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Approbations- und Aufsichtsbehörden. Bundesweit bestehen zudem Kooperationen mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen aus dem Arzt-, Pharma- und Medizinprodukterecht.
Pharmastrafrecht – regulatorische Risiken für Unternehmen und Verantwortliche
Das Pharmastrafrecht stellt besondere Anforderungen an Unternehmen und verantwortliche Personen in der pharmazeutischen Industrie. Ermittlungen betreffen häufig Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder europäische Zulassungs- und Sicherheitsvorgaben.
Typische Vorwürfe im Pharmastrafrecht betreffen unter anderem:
-
unzulässige Vermarktung oder Bewerbung von Arzneimitteln,
-
Verstöße gegen Zulassungs- oder Pharmakovigilanzpflichten,
-
fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation klinischer Studien,
-
strafrechtlich relevante Kooperationen mit Leistungserbringern,
-
Organisations- und Aufsichtspflichtverletzungen.
schirach.law berät und verteidigt sowohl Unternehmen als auch verantwortliche Führungskräfte und bezieht dabei stets auch organisationsrechtliche und compliancebezogene Fragestellungen ein.
Präventive Compliance-Beratung im Gesundheitswesen
Zur Vermeidung straf- und berufsrechtlicher Risiken gewinnt die präventive Compliance-Beratung im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Gerade komplexe Organisationsstrukturen, Kooperationen oder Vergütungsmodelle bergen erhebliche strafrechtliche Risiken, wenn sie nicht sorgfältig geprüft und dokumentiert sind.
schirach.law unterstützt bei:
-
der Analyse bestehender Compliance-Strukturen,
-
der Identifikation strafrechtlicher Risikobereiche,
-
der Entwicklung praxisgerechter Präventionsmaßnahmen,
-
der Begleitung interner Prüfungen und interner Ermittlungen.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ermittlungsverfahren möglichst zu vermeiden.
Zeugenbeistand und interne Ermittlungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Zeugen in medizinstrafrechtlichen Verfahren sowie im Rahmen interner Ermittlungen (Internal Investigations). Zeugen stehen häufig unter erheblichem Druck und unterschätzen nicht selten die eigenen strafrechtlichen Risiken.
Auf Grundlage der forensischen Erfahrung aus der Strafverteidigung können mögliche Risiken frühzeitig erkannt, Aussagekonstellationen bewertet und Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechte sachgerecht eingeordnet werden.
Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht und Pharmastrafrecht
Im Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht und Pharmastrafrecht treten insbesondere folgende Vorwürfe auf:
-
Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
-
Arzneimittelstrafrecht
-
Behandlungsfehler und strafrechtliche Vorwürfe ärztlichen Handelns
-
Bestechung und Bestechlichkeit
-
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
-
Fahrlässige Körperverletzung
-
Körperverletzung (§ 223 StGB)
-
Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
-
Pharmastrafrecht
-
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
-
Titelmissbrauch (§ 132a StGB)
-
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
-
Untreue (§ 266 StGB)
-
Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
-
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
-
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Kanzlei in München – bundesweite Vertretung
schirach.law hat seinen Sitz in München. Die Beratung und Vertretung im Medizinstrafrecht und Pharmastrafrecht erfolgt jedoch bundesweit. Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch oder über gesicherte digitale Kommunikationswege erfolgen. Diskretion, fachliche Präzision und eine auf den Einzelfall abgestimmte Strategie stehen im Vordergrund.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Melden Sie sich, um nähere Informationen rund um die strafrechtliche Präventiv-Beratung und Verteidigung zu erhalten.






