Marco Benedikt von Schirach – Fachanwalt für Strafrecht in München
Marco Benedikt von Schirach ist Fachanwalt für Strafrecht in München und auf die Verteidigung und Beratung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Er berät und verteidigt Privatpersonen, Unternehmer und Verantwortliche in Unternehmen bundesweit in strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren.
Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Geldwäschestrafrecht und die Geldwäscheprävention, das Kryptostrafrecht sowie das Außenwirtschafts-, Zoll-, Medizin- und Pharmastrafrecht.
Strafverteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Marco Benedikt von Schirach stehen komplexe wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Sachverhalte. Dabei beginnt die Beratung häufig bereits vor einem förmlichen Ermittlungsverfahren und reicht über Durchsuchung, Beschlagnahme und Beschuldigtenvernehmung bis zur Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen regelmäßig nicht nur den strafrechtlichen Tatvorwurf. Vielmehr können zugleich erhebliche wirtschaftliche, berufliche und persönliche Folgen entstehen. Deshalb berücksichtigt die Verteidigung neben der strafrechtlichen Bewertung auch die konkrete Verfahrenssituation und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Beruf und Reputation.
Zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht
Marco Benedikt von Schirach ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Strafrecht. Darüber hinaus ist er zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und für Steuerstrafrecht (DSV e.V.).
Als zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) befasst er sich zudem mit straf- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten.
Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Englisch.
Auszeichnungen und Anerkennungen
Marco Benedikt von Schirach wird in verschiedenen Anwaltsrankings für seine Tätigkeit im Strafrecht sowie im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht geführt.
Handelsblatt / Best Lawyers 2026
- „Deutschlands BESTE Anwälte 2026“ – Wirtschaftsstrafrecht
- „Deutschlands BESTE Anwälte 2026“ – Steuerstrafrecht
- The Best Lawyers in Germany – Criminal Defense und Criminal Tax Practice
FOCUS 2026
- „TOP Rechtsanwalt 2026“ – Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht
F.A.Z. INSTITUT 2027
- „TOP ANWALT 2027“ – Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
[Alle Auszeichnungen und Rankings →]
Geldwäscheprävention und Erfahrung bei der Rechtsanwaltskammer München
Ein besonderer fachlicher Schwerpunkt liegt im Geldwäschestrafrecht und in der Geldwäscheprävention.
Von 2018 bis 2025 war Marco Benedikt von Schirach Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender der für Geldwäscheprävention zuständigen Abteilung XV. In dieser Funktion befasste er sich mit der Aufsicht über die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten.
Diese Tätigkeit ermöglicht eine zusätzliche Perspektive auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und die aufsichtsrechtliche Bewertung möglicher Pflichtverletzungen. Sie ergänzt die strafrechtliche Verteidigung und Beratung bei Geldwäschevorwürfen und Fragen der GwG-Compliance.
Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit
Marco Benedikt von Schirach veröffentlicht und referiert zu Fragen des Geldwäscherechts, der Geldwäscheprävention, des anwaltlichen Berufsrechts und des Steuerstrafrechts.
Veröffentlichungen
2025 erschien in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) sein Beitrag „Neue Vorgaben für die Geldwäscheprävention – Die EU-Verordnung 2024/1624 und die Verpflichtetenstellung von Rechtsanwälten“ (NJW 2025, 3057 ff.).
In den BRAK-Mitteilungen 4/2024, S. 240 ff. veröffentlichte er eine Anmerkung zur Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 7.5.2024 – 4 B 897/23 zur GwG-Verpflichteteneigenschaft des Rechtsanwalts bei steuerlicher Beratung.
Ab der 4. Auflage kommentiert er das Kapitel „Geldwäsche“ im Kommentar Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht.
Ausgewählte Vorträge
“Update: Geldwäscheprävention in der Anwaltskanzlei” – 24. NStZ Jahrestagung, Frankfurt, 11./12.06.2025
“Pflichten der Syndizi nach dem GwG” – Inhouse-Vorträge BMW AG, München, 25.10.2024 / 06.11.2024
“Geldwäsche-Compliance im Steuerstrafrecht” – Kölner Tage Steuerfahndung 2024, Köln, 13./14.06.2024
“Geldwäsche Compliance und Strafverteidigung” – 40. Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Hamburg, 10./11.11.2023
“Professional Enablers & die Geldwäscheaufsicht über die Anwaltschaft” – Tax & Legal Excellence, München, 17.10.2023
“Herausforderungen im GwG, Der Syndikusanwalt” – Deutsches Aktieninstitut e.V., München, 08.05.2023