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Geldwäsche Strafrecht
Eine Kernkompetenz von schirach.law in München ist die Beratung und Verteidigung bei Bußgeldtatbeständen und Straftatvorwürfen aus dem Bereich der Geldwäsche nach dem Geldwäschegesetz (GWG) sowie § 261 StGB (Geldwäsche). Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht sind hierbei eng miteinander verbunden.
Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach bekleidet im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München das Amt des Vorsitzenden der Abteilung XV – Geldwäscheprävention. Dabei übt die Rechtsanwaltskammer München gemäß §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die geldwäscherechtliche Präventivaufsicht über die verpflichteten Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände in ihrem Bezirk aus.
Aufgrund dieser intensiven Befassung mit der Materie konnte bei schirach.law ein umfangreicher Erfahrungsschatz aufgebaut werden, auf den in der Geldwäscheprävention und Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten- und Straftatvorwürfen zurückgegriffen werden kann.
Im Wege der Geldwäsche wird versucht, illegal erworbene Vermögenswerte so darzustellen, als hätte man sie legal erworben. Man “wäscht” die Vermögenswerte sozusagen für die Behörden rein. Der Tatbestand der Geldwäsche setzt insofern voraus, dass zunächst eine andere Straftat, eine sog. Vortat begangen wurde, aus der der Vermögenswert stammt.
Der Versuch, illegal erlangtes Vermögen in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, wird nicht mehr nur mit Blick auf etwaige Täter nach dem Strafgesetzbuch gem. § 261 StGB geahndet. Auch das Geldwäschegesetz (GwG) legt bestimmten Personenkreisen vielfältige Melde-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf. Dadurch sollen Personen, die sich der Geldwäsche strafbar machen, effektiver ermittelt werden können.
Internationale und nationale Ermittlungsbehörden sind längst dazu angehalten, Geldwäsche systematisch zu verfolgen. Dies ist unter anderem auf die Tätigkeit der Financial Action Task Force (FATF) zurückzuführen. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der im Jahr 1989 gegründeten FATF. Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zuletzt im Jahr 2022 geprüft. Da dem Prüfungsbericht zufolge noch Defizite bestehen, ist in den nächsten Jahren mit einer weiteren Verschärfung der Verfolgung zu rechnen.