Geldwäsche Strafrecht & GwG Compliance

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Geldwäsche Strafrecht & GwG Compliance

Eine Kernkompetenz von schirach.law in München ist die Geldwäsche. schirach.law beherrscht die präventive Beratung und die effektive Verteidigung bei Bußgeldtatbeständen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) genauso wie bei dem Straftatvorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB).

Umfangreicher Erfahrungsschatz im Bereich der Geldwäsche

Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach übt als Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München das Amt des Vorsitzenden der Abteilung XV – Geldwäscheprävention aus. Die Rechtsanwaltskammer München führt gemäß §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die geldwäscherechtliche Aufsicht über die verpflichteten Rechtsanwälte in ihrem Bezirk.

Aufgrund seiner Expertise wird Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach häufig als Referent für aktuelle geldwäscherechtliche Vorträge sowie Fortbildungsveranstaltungen angefragt.

Aufgrund langjähriger sowie intensiver Befassung mit der Geldwäsche-Materie konnte bei schirach.law ein umfangreicher Erfahrungsschatz aufgebaut werden, auf den in der Geldwäscheprävention und Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten- und Straftatvorwürfen zurückgegriffen werden kann.

Was ist Geldwäsche?

Im Wege der Geldwäsche wird versucht, illegal erworbene Vermögenswerte so darzustellen, als hätte man sie legal erworben. Man “wäscht” die Vermögenswerte sozusagen für die Behörden rein. Der Tatbestand der Geldwäsche setzt voraus, dass zunächst eine sog. Vortat begangen wurde, aus der der Vermögenswert stammt.

Der Versuch, illegal erlangtes Vermögen in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, wird nicht mehr nur mit Blick auf etwaige Täter nach dem Strafgesetzbuch gem. § 261 StGB geahndet. Auch das Geldwäschegesetz (GwG) legt bestimmten Personenkreisen, sog. “Verpflichteten” vielfältige Melde-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf. Dadurch sollen Personen, die sich der Geldwäsche strafbar machen, effektiver ermittelt werden können.

Neuorganisation des Kampfes gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität

Der Koaltitionsvertrag 2021 sieht die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen vor. Internationale und nationale Ermittlungsbehörden sind längst dazu angehalten, Geldwäsche systematisch zu verfolgen.

Dies ist unter anderem auf die Tätigkeit der Financial Action Task Force (FATF) zurückzuführen. Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zuletzt im Jahr 2022 geprüft. Am 25.08.2022 hat die FATF den entsprechenden Abschlussbericht veröffentlicht. Der Bundesfinanzminister sprach im Anschluss davon, dass Deutschland nicht „glanzvoll“ abgeschnitten habe und er den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität neu organisieren wolle.

Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)

Im Oktober 2023 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG) vorgestellt. Dieser soll die gesetzlichen Anpassungen für die Neuorganisation der Geldwäschebekämpfung schaffen. Zum 01.01.2024 ist die Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vorgesehen. Das BBF soll dann auch die neu zu errichtende Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) umfassen.  Es geht dabei um die Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor. Zudem ist die bundesweite Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen beabsichtigt. Die ZfG soll u.a. Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit erstellen und Kriterien zur Effektivitätsbewertung bestimmen. Hierzu haben die Aufsichtsbehörden künftig zu berichten.

Der nationale wie auch internationale Druck wird somit weiter steigen. schirach.law hilft, Fehler in diesem dynamischen Umfeld zu vermeiden.