Medizinstrafrecht & Pharmastrafrecht

Ärzte

Apotheker

Gesundheitseinrichtungen

Medizinstrafrecht

Vom Standort München aus ist schirach.law bundesweit im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht im Einsatz. Das Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht verdient besondere Erwähnung, denn die Risiken für alle Akteure des Gesundheitssektors intensivieren sich stetig. Dabei sind nicht nur Ärzte, Apotheker, Kliniken, Medizinproduktehersteller und Pharmaunternehmen betroffen, sondern auch medizinisches Fachpersonal, wie Arzthelfer, Krankenschwestern, Pfleger oder MTA’s.

Steigende Risiken im Medizinstrafrecht

Die Zunahme der Risiken im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht ist vor allem auf Verschärfungen der Rechtslage zurückzuführen. Insbesondere die Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat für große Aufmerksamkeit gesorgt. Mit dem Gesetz soll der Bestechung und Bestechlichkeit im deutschen Gesundheitssystem mit den Mitteln des Strafrechts entschlossen entgegnet werden. Zudem müssen die Akteure des Gesundheitswesens obendrein ständig verändernde Regelungen des Sozial-, Medizin- und Datenschutzrechts beachten.

Des Weiteren hat sich auch die Verfolgungspraxis massiv verschärft. So wurden allein in Bayern seit 2014 drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften (München, Nürnberg und Hof) zur Bekämpfung von strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, deren Zuständigkeit auf Pflegedienste ausgeweitet wurde.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Die Komplexität des Arztstrafrechts sowie Medizinstrafrechts beruht nicht nur auf der Vielzahl einzuhaltender Vorschriften, sondern vor allem auf den drohenden berufsrechtlichen Konsequenzen. Insbesondere der Widerruf der Approbation kann oftmals weitreichendere persönliche und wirtschaftliche Folgen haben, als die primäre strafrechtliche Sanktion. Da im Strafverfahren die Weichen für ein berufsrechtliches Verfahren gestellt werden,  erfordert die Beratung und Verteidigung vor allem Weitblick. Die einschlägigen medizin- und berufsrechtlichen Normen müssen zwingend in strategische Überlegungen einbezogen werden. Der regelmäßige Austausch mit Vertretern der berufsrechtlichen Aufsichtbehörden ermöglicht es, bereits während des Strafverfahrens eine Prognose für das berufsrechtliche Verfahren zu treffen. schirach.law unterhält nicht nur in München, sondern bundesweit enge Kooperationen mit Spezialisten aus den Bereichen Arzt-, Pharma- und Medizinprodukterecht. Bei Bedarf können daher erfahrene Fachanwälte aus den jeweiligen Bereichen hinzugezogen werden.

Compliance Beratung

Um frühzeitig straf- und berufsrechtliche Risiken zu minimieren, spielt die präventive Compliance Beratung aller Akteure der Gesundheitsbranche eine zunehmend größere Rolle. schirach.law steht gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Tätigkeitsbereiche

Folgende Vorwürfe treten im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht verstärkt auf:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Arzneimittelstrafrecht
  • Behandlungsfehler 
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • fahrlässige Tötung § 222 StGB
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Körperverletzung § 223 StGB
  • Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
  • Pharmastrafrecht
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Titelmissbrauch (132a StGB)
  • unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)