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Abogado especializado en derecho penal económico en Múnich
Strategische Strafverteidigung in komplexen Wirtschaftsstrafsachen
schirach.law ist eine auf Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Wir verteidigen bundesweit Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte und andere exponierte Personen in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Daneben beraten und vertreten wir Unternehmen in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Unser Schwerpunkt liegt auf anspruchsvollen und reputationssensiblen Verfahren, in denen strafrechtliche, wirtschaftliche und persönliche Risiken eng miteinander verbunden sind.
Wir setzen möglichst früh an: mit präziser Analyse, klarer Strategie und dem Ziel, das Verfahren aktiv zu steuern.
White collar reinvented.
Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit unternehmerischer, beruflicher oder sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeit.
Typische Verfahren betreffen Betrug und Untreue, Korruption, Insolvenzstraftaten, Geldwäsche, Steuerstraftaten sowie Vorwürfe aus dem Kapitalmarkt-, Bank-, Außenwirtschafts- oder Zollrecht.
Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig durch komplexe Unternehmensstrukturen, umfangreiche Datenbestände und schwierige wirtschaftliche oder regulatorische Zusammenhänge geprägt.
Für die Betroffenen geht es dabei regelmäßig um mehr als eine mögliche Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein Ermittlungsverfahren kann die berufliche Stellung, unternehmerische Tätigkeit, Reputation und das Vermögen berühren. Hinzu kommen mögliche Folgen wie Vermögensabschöpfung sowie berufs-, gewerbe- oder gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.
Eine wirksame Wirtschaftsstrafverteidigung muss diese Risiken von Beginn an mitdenken.
Wann sollte ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht eingeschaltet werden?
Im Wirtschaftsstrafrecht ist der Zeitpunkt häufig entscheidend. Je früher die Verteidigung die Verfahrenssituation kennt, desto größer sind regelmäßig die Möglichkeiten, Einfluss auf den weiteren Verlauf zu nehmen.
Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn
- eine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfindet,
- eine Vorladung als Beschuldigter eingegangen ist,
- Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder eine Aufsichtsbehörde ermitteln,
- ein Vermögensarrest angeordnet wurde oder Vermögensabschöpfung droht,
- sich während einer Betriebsprüfung strafrechtliche Risiken zeigen,
- im Unternehmen Hinweise auf möglicherweise strafbares Verhalten bekannt werden oder
- Geschäftsführer, Vorstände oder andere Verantwortliche persönlich in den Fokus eines Verfahrens geraten.
Vor einer Einlassung gegenüber Ermittlungsbehörden sollte die konkrete Verteidigungssituation analysiert werden. Gerade in der Anfangsphase können Entscheidungen getroffen werden, die den weiteren Verlauf wesentlich beeinflussen.
Defensa individual en el derecho penal económico
Ein Schwerpunkt von schirach.law liegt auf der Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern, Vorständen, Führungskräften und anderen exponierten Personen.
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe entstehen häufig aus unternehmerischen Entscheidungen, die im Nachhinein strafrechtlich bewertet werden. Komplexe Entscheidungsprozesse, Verantwortungsstrukturen und wirtschaftliche Zusammenhänge müssen dann rekonstruiert und rechtlich eingeordnet werden.
Am Anfang jeder Verteidigung steht deshalb die Analyse von Tatvorwurf, Ermittlungsstand und Beweislage. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle Strategie.
Dabei betrachten wir nicht allein das strafrechtliche Risiko. Auswirkungen auf Unternehmen, Organstellung, Beruf, Vermögen und Reputation fließen in die strategischen Entscheidungen ein.
Der Mandant ist dabei Teil der Verteidigungsstrategie. Gerade bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten verfügt er über Detailwissen, das für die tatsächliche und rechtliche Einordnung entscheidend sein kann.
Durchsuchung und Beschlagnahme
Durchsuchungen gehören zu den einschneidendsten Maßnahmen eines wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Sie erfolgen regelmäßig überraschend und können Geschäfts- und Privaträume gleichermaßen betreffen.
Betroffene sollten Ruhe bewahren, keinen Widerstand gegen die Maßnahme leisten und möglichst umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Ohne vorherige Abstimmung sollten grundsätzlich keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden.
schirach.law begleitet Mandanten bei Durchsuchungen und prüft insbesondere den Durchsuchungsbeschluss, den Umfang der Maßnahme sowie Sicherstellungen und Beschlagnahmen.
An die akute Situation schließt sich die strategische Analyse an: Was ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens? Welche Beweismittel wurden sichergestellt? Welche Risiken bestehen? Welche Verteidigungsmaßnahmen sind jetzt sinnvoll?
Vermögensarrest und Vermögensabschöpfung
Maßnahmen der Vermögensabschöpfung können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Durch einen Vermögensarrest können bereits während des Ermittlungsverfahrens Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und andere Vermögenswerte gesichert werden. Für Unternehmer und Unternehmen kann dies die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
schirach.law prüft deshalb neben der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf auch die Rechtmäßigkeit und Reichweite vermögenssichernder Maßnahmen sowie die bestehenden strafprozessualen Handlungsmöglichkeiten.
Verteidigung und Beratung von Unternehmen
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Organmitglieder oder Mitarbeiter können zugleich erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen selbst haben.
schirach.law berät und vertritt Unternehmen in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten. Dabei verbinden wir die Perspektive der Strafverteidigung mit der Analyse der besonderen Unternehmensinteressen.
Zu berücksichtigen sind insbesondere mögliche Sanktionen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen, regulatorische Konsequenzen, Reputationsrisiken sowie die Kommunikation mit Behörden und weiteren Stakeholdern.
Von besonderer Bedeutung ist die frühzeitige Identifikation möglicher Interessenkonflikte zwischen Unternehmen, Organen, Mitarbeitern und anderen Beteiligten.
Unsere Erfahrung aus der Verteidigung fließt zugleich in die präventive Beratung und die Bewertung von Compliance-Strukturen ein.
Internal Investigations und Zeugenbeistand
Interne Untersuchungen können erforderlich werden, wenn Unternehmen Hinweise auf mögliches Fehlverhalten erhalten oder bereits staatliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
Dabei müssen interne Aufklärung und strafprozessuale Risiken aufeinander abgestimmt werden. Erkenntnisse aus einer internen Untersuchung können für ein späteres Ermittlungs- oder Strafverfahren erhebliche Bedeutung haben.
schirach.law begleitet Unternehmen und Einzelpersonen bei Internal Investigations und berät Zeugen in Wirtschaftsstrafverfahren.
Bei der Zeugenberatung prüfen wir insbesondere mögliche eigene strafrechtliche Risiken sowie bestehende Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte.
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sind in der Praxis häufig eng miteinander verbunden.
Unternehmerische Sachverhalte haben regelmäßig steuerliche Auswirkungen. Umgekehrt können Betriebsprüfungen und Erkenntnisse der Finanzverwaltung Ausgangspunkt eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden.
schirach.law verbindet deshalb die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht mit besonderer Expertise im Steuerstrafrecht. Dies ist vor allem in Verfahren relevant, in denen Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Finanzbehörden parallel oder aufeinander aufbauend tätig werden.
→ Verteidigung im Steuerstrafrecht
Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht
Betrug und Untreue
Betrugs- und Untreuevorwürfe gehören zu den klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Gerade bei unternehmerischen Entscheidungen ist häufig zu klären, ob tatsächlich strafbares Verhalten vorliegt oder sich ein wirtschaftliches beziehungsweise unternehmerisches Risiko realisiert hat.
Derecho penal de la corrupción
Korruptionsverfahren können Unternehmen und Entscheidungsträger erheblichen strafrechtlichen und reputationsbezogenen Risiken aussetzen. Ihre Verteidigung erfordert neben strafrechtlicher Expertise regelmäßig ein genaues Verständnis der internen Entscheidungs-, Vergütungs- und Compliance-Strukturen.
Insolvenzstrafrecht
Unternehmerische Krisen können strafrechtliche Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue oder weiterer Insolvenzdelikte auslösen. Für Geschäftsführer und andere Verantwortliche ist eine frühzeitige Analyse der persönlichen strafrechtlichen Risiken besonders wichtig.
Geldwäsche und Vermögensdelikte
Geldwäscheverfahren können aus unterschiedlichsten wirtschaftlichen Sachverhalten entstehen. schirach.law verfügt über besondere Erfahrung sowohl in der Verteidigung wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB als auch im Bereich der Geldwäscheprävention und GwG-Compliance.
→ Geldwäsche-Strafrecht und GwG-Compliance
Derecho penal en materia de comercio exterior y aduanas
Sanktionen, Exportkontrollen und zollrechtliche Vorschriften gewinnen im internationalen Wirtschaftsverkehr erheblich an Bedeutung. Verstöße können straf- und bußgeldrechtliche Verfahren gegen Unternehmen und verantwortliche Personen auslösen.
→ Außenwirtschaftsstrafrecht und Zollstrafrecht
Kryptostrafrecht und digitale Vermögenswerte
Bei Kryptowerten und Blockchain-Technologien greifen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Geldwäscherecht häufig ineinander. Die Verteidigung erfordert neben strafrechtlicher Expertise ein Verständnis von Wallet-Strukturen, On-Chain-Transaktionen und digitalen Geschäftsmodellen.
→ Kryptostrafrecht und Kryptowährungen
Weitere Tätigkeitsbereiche sind unter anderem Kapitalmarkt- und Bankstrafrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsstrafrecht, Cybercrime, Umweltstrafrecht sowie Medizin- und Pharmastrafrecht.
Verteidigungsstrategie: Verfahren aktiv steuern
Eine erfolgreiche Wirtschaftsstrafverteidigung folgt keinem Standardmodell.
Tatvorwurf, Beweislage, Verfahrensstand sowie wirtschaftliche und persönliche Interessen des Mandanten bestimmen die Strategie.
Wo es rechtlich und taktisch sinnvoll ist, verfolgen wir das Ziel, Ermittlungsverfahren frühzeitig und möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Gerade für exponierte Personen und Unternehmen kann die Vermeidung einer öffentlichkeitswirksamen Hauptverhandlung von erheblicher Bedeutung sein.
Eine solche Lösung ist jedoch weder in jedem Verfahren erreichbar noch immer die richtige Strategie.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, verteidigt schirach.law konsequent in der Hauptverhandlung.
Entscheidend ist nicht eine bestimmte Form der Verfahrensbeendigung. Entscheidend ist das Ergebnis für den Mandanten.
Reputation und Krisenkommunikation
Wirtschaftsstrafverfahren finden nicht nur im Gerichtssaal statt.
Ermittlungen gegen Unternehmer, Führungskräfte oder Unternehmen können Auswirkungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner, Banken, Kunden, Behörden und Medien haben.
Kommunikation kann deshalb Teil der Verteidigungsstrategie sein. Je nach Situation kann konsequente Zurückhaltung ebenso richtig sein wie eine gezielte Positionierung.
Risiken früh zu erkennen, erhält Handlungsspielräume.
Bad news early is good news.
Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafverteidigung verlangt strafrechtliche und strafprozessuale Expertise, forensische Erfahrung und ein ausgeprägtes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Strafrecht. Er ist zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht (DSV e.V.) sowie zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE).
Er ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins. Von 2018 bis 2025 gehörte er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer München an und war Vorsitzender der Abteilung Geldwäscheprävention.
→ Marco Benedikt von Schirach – Profil und Qualifikationen
Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Wann sollte ich einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht einschalten?
Möglichst früh. Dies gilt insbesondere bei einer Durchsuchung, Beschlagnahme, Vorladung als Beschuldigter oder sobald ein Ermittlungsverfahren bekannt wird. Bevor Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden gemacht werden, sollte die Verteidigungssituation geprüft werden.
Was sollte ich bei einer Durchsuchung meines Unternehmens tun?
Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Kontaktieren Sie möglichst umgehend einen Strafverteidiger und machen Sie ohne vorherige Beratung grundsätzlich keine Angaben zum Tatvorwurf. Der Verteidiger kann den Durchsuchungsbeschluss, den Umfang der Maßnahme sowie Sicherstellungen und Beschlagnahmen prüfen.
Wen verteidigt schirach.law im Wirtschaftsstrafrecht?
schirach.law verteidigt insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte und andere exponierte Personen. Daneben berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören insbesondere Betrug, Untreue, Korruptions- und Insolvenzdelikte, Geldwäsche, Steuerstraftaten sowie Delikte aus dem Kapitalmarkt-, Bank-, Außenwirtschafts- und Zollstrafrecht. Welche Vorschriften einschlägig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Was ist ein Vermögensarrest?
Ein Vermögensarrest ermöglicht die vorläufige Sicherung von Vermögenswerten während eines Ermittlungsverfahrens. Er kann beispielsweise Bankguthaben, Immobilien oder andere Vermögenspositionen betreffen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Rechtsmittel bestehen, muss anhand der konkreten Entscheidung geprüft werden.
Kann ein Wirtschaftsstrafverfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden?
Ja. Ermittlungsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden. Ob dies erreichbar und strategisch sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Tatvorwurf, der Beweislage und dem Verfahrensstand ab.
Verteidigt schirach.law nur Mandanten in München?
Nein. schirach.law hat seinen Sitz in München und vertritt Mandanten bundesweit. Beratung und Abstimmung können persönlich in München sowie über geeignete digitale und telefonische Kommunikationswege erfolgen.
Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München – bundesweit tätig
schirach.law steht für spezialisierte Strafverteidigung in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.
Wir verbinden juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, taktischem Gespür und persönlicher Beratung.
Wer mit einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf, einer Durchsuchung, einem Vermögensarrest oder einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist, sollte seine rechtliche und strategische Position möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Vertrauliche Kontaktaufnahme
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