Präventivberatung
Verteidigung
Selbstanzeige
Anwalt für Steuerstrafrecht in München
Strategische Verteidigung und präventive Beratung
Das Steuerstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts. Zugleich ist es mit erheblichen Risiken verbunden. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) oder anderer steuerstrafrechtlicher Vorwürfe führen daher häufig zu erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Belastungen. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung von besonderer Bedeutung.
schirach.law berät und verteidigt Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens. Dabei reicht die Tätigkeit vom ersten Verdachtsmoment über das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Zudem liegt ein klarer Schwerpunkt auf der präventiven Beratung, damit steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit vermieden werden können. Insofern steht stets eine vorausschauende Vorgehensweise im Vordergrund.
Steuerstrafrecht – komplexe Sachverhalte, erhebliche Risiken
Steuerstrafverfahren werden häufig durch die Steuerfahndung oder spezialisierte Staatsanwaltschaften eingeleitet. Daneben entstehen sie nicht selten im Laufe von Betriebsprüfungen. Insgesamt sind diese Verfahren rechtlich wie tatsächlich komplex. Nicht zuletzt liegt dies an der Vielzahl einschlägiger steuerlicher Regelungen.
Bereits frühzeitig werden entscheidende Weichen gestellt. So können Prüfungsfeststellungen, Schätzungen oder Durchsuchungsmaßnahmen den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, schon zu Beginn strukturiert und strategisch vorzugehen. Andernfalls können sich die Risiken deutlich erhöhen.
Typische Vorwürfe im Steuerstrafrecht sind unter anderem:
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Steuerhinterziehung nach § 370 AO,
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leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO,
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unvollständige oder unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt,
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nicht erklärte Einkünfte, Vermögenswerte oder Auslandssachverhalte,
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steuerstrafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.
schirach.law verfolgt daher einen Ansatz, der steuerrechtliche, strafrechtliche und wirtschaftliche Aspekte zusammenführt. Auf diese Weise entsteht eine belastbare und individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Gleichzeitig bleiben wirtschaftliche Auswirkungen stets im Blick.
Verteidigung in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens
schirach.law begleitet Mandanten in sämtlichen Abschnitten des Steuerstrafverfahrens. Hierzu gehören insbesondere:
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Beratung bei ersten Hinweisen oder Verdachtslagen
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Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
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Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen
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Kommunikation mit Steuerfahndung, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
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Verteidigung im gerichtlichen Verfahren
Dabei steht stets eine sachgerechte und taktisch abgestimmte Verfahrensführung im Mittelpunkt. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Handlungsspielräume zu erhalten und zugleich frühzeitig auf eine tragfähige Lösung hinzuwirken.
Präventive Beratung und Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von schirach.law ist die präventive Beratung im Steuerstrafrecht. Denn in vielen Fällen lassen sich strafrechtliche Folgen durch rechtzeitige Analyse und gezieltes Handeln vermeiden oder zumindest deutlich begrenzen.
Besonders wichtig ist hierbei die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Allerdings unterliegt sie strengen formellen und materiellen Anforderungen. Schon deshalb können unvollständige Angaben, fehlerhafte Berechnungen oder nicht offengelegte Zeiträume dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung entfällt. In der Folge droht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
schirach.law unterstützt daher bei der sorgfältigen Aufarbeitung der steuerlichen Ausgangslage. Zudem erfolgt die rechtssichere Erstellung der Selbstanzeige sowie die strategische Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden.
Steuerstrafrecht und Kryptowährungen
Durch die wachsende Bedeutung digitaler Vermögenswerte geraten steuerliche Sachverhalte im Zusammenhang mit Kryptowährungen, Token und sonstigen digitalen Assets zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Insbesondere nicht erklärte Gewinne aus Trading, Mining, Staking, Lending oder Airdrops sowie unzureichend dokumentierte Transaktionen führen häufig zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen.
Dank der zusätzlichen Qualifikation als zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) bietet schirach.law auch bei diesen Sachverhalten eine fundierte Beratung. Dabei werden steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Fragestellungen sachgerecht miteinander verbunden.
Kanzlei in München – bundesweite Tätigkeit
Der Sitz der Kanzlei schirach.law befindet sich in München. Gleichwohl erfolgt die Vertretung bundesweit. Beratungen können persönlich, telefonisch oder über gesicherte digitale Kommunikationswege durchgeführt werden. Dabei stehen Vertraulichkeit und eine auf den Einzelfall abgestimmte Vorgehensweise stets im Vordergrund.
Wenn ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren droht, wenn sich im Rahmen einer Betriebsprüfung Risiken abzeichnen oder wenn präventive Klarheit erforderlich ist, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung. schirach.law berät daher sachlich, diskret und mit strategischem Blick auf die jeweilige Verfahrenslage.





