Marco Benedikt von Schirach – Fachanwalt für Strafrecht in München
Marco Benedikt von Schirach ist Fachanwalt für Strafrecht in München und auf die Verteidigung und Beratung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Er berät und verteidigt Privatpersonen, Unternehmer und Verantwortliche in Unternehmen bundesweit in strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren.
Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Geldwäschestrafrecht und die Geldwäscheprävention, das Kryptostrafrecht sowie das Außenwirtschafts-, Zoll-, Medizin- und Pharmastrafrecht.
Strafverteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Marco Benedikt von Schirach stehen komplexe wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Sachverhalte. Dabei beginnt die Beratung häufig bereits vor einem förmlichen Ermittlungsverfahren und reicht über Durchsuchung, Beschlagnahme und Beschuldigtenvernehmung bis zur Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen regelmäßig nicht nur den strafrechtlichen Tatvorwurf. Vielmehr können zugleich erhebliche wirtschaftliche, berufliche und persönliche Folgen entstehen. Deshalb berücksichtigt die Verteidigung neben der strafrechtlichen Bewertung auch die konkrete Verfahrenssituation und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Beruf und Reputation.
Zu den zentralen Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht
Marco Benedikt von Schirach ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Strafrecht. Darüber hinaus ist er zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und für Steuerstrafrecht (DSV e.V.).
Als zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) befasst er sich zudem mit straf- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten.
Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Englisch.
Geldwäscheprävention und Erfahrung bei der Rechtsanwaltskammer München
Ein besonderer fachlicher Schwerpunkt liegt im Geldwäschestrafrecht und in der Geldwäscheprävention.
Von 2018 bis 2025 war Marco Benedikt von Schirach Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender der für Geldwäscheprävention zuständigen Abteilung XV. In dieser Funktion befasste er sich mit der Aufsicht über die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten.
Diese Tätigkeit ermöglicht eine zusätzliche Perspektive auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und die aufsichtsrechtliche Bewertung möglicher Pflichtverletzungen. Sie ergänzt die strafrechtliche Verteidigung und Beratung bei Geldwäschevorwürfen und Fragen der GwG-Compliance.
Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit
Marco Benedikt von Schirach befasst sich auch außerhalb der Mandatsarbeit mit Fragen des Strafrechts, Steuerstrafrechts und Geldwäscherechts.
Ab der 4. Auflage kommentiert er das Kapitel „Geldwäsche“ im Kommentar Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht.
Darüber hinaus referiert er zu Fragen der Geldwäscheprävention, Geldwäsche-Compliance und des Steuerstrafrechts.