Kryptostrafrecht

Kryptostrafrecht

Selbstanzeige

Anwalt für Kryptostrafrecht in München

Wenn Ihnen ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, NFTs sowie tokenisierten Vermögenswerten aus DeFi-Strukturen droht, ist spezialisierte strafrechtliche Beratung erforderlich. Denn kryptobezogene Strafverfahren verbinden strafrechtliche, steuerrechtliche und technische Fragestellungen und stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung. Als Anwälte für Kryptostrafrecht in München beraten und verteidigen wir bundesweit Mandanten in Straf- und Steuerstrafverfahren im Bereich der Kryptokriminalität.

In komplexen Ermittlungsverfahren steht schirach.law Mandanten als Strafverteidiger für Kryptowährungen in München mit technischer und strafrechtlicher Expertise zur Seite – diskret, strategisch und fundiert.

Strafverteidigung und Selbstanzeige bei Kryptowährungen

Die Blockchain-Technologie eröffnet neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Zugleich führt sie zu einer erheblichen Komplexität straf- und steuerrechtlicher Risiken. Sobald Ermittlungsbehörden, Steuerfahndung oder spezialisierte Zentralstellen wegen Vorgängen im Zusammenhang mit Kryptowährungen tätig werden, sind taktisches Gespür, tiefes rechtliches Verständnis und technische Kenntnisse zu On-Chain-Transaktionen, Wallet-Strukturen und Börsenabläufen erforderlich.

Kryptowerte stehen zunehmend im Fokus der Strafverfolgung. Ermittlungen betreffen dabei nicht nur klassische Kryptowährungen, sondern auch tokenisierte Vermögenswerte, DeFi-Strukturen und NFT-basierte Geschäftsmodelle. Entsprechend erfordern solche Verfahren eine spezialisierte strafrechtliche Beratung.

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in München sowie zertifizierte Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) beraten und verteidigen wir Mandanten in straf- und steuerstrafrechtlichen Verfahren mit Krypto-Bezug – bundesweit und strategisch ausgerichtet.

Kryptostrafrecht verstehen – komplexe Zusammenhänge, klare Strategien

Im Kryptostrafrecht trifft klassisches Strafrecht auf digitale Innovation. Als Anwalt für Kryptowährungen im Strafrecht in München ist schirach.law mit den strafrechtlichen, steuerlichen und technischen Besonderheiten digitaler Vermögenswerte vertraut. Neben der steuerlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte spielen geldwäscherechtliche Fragestellungen, technische Details von On-Chain- und Off-Chain-Transaktionen sowie die Auswertung umfangreicher Transaktionsdaten eine zentrale Rolle.

Bereits vermeintlich geringfügige Versäumnisse, etwa bei der steuerlichen Erklärung von Kryptogewinnen, der Nutzung custodial oder non-custodial Wallets oder im Umgang mit zentralen (CEX) und dezentralen Börsen (DEX), können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Typische Vorwürfe in diesem Bereich sind unter anderem:

    • Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowährungen,

    • Nichtdeklaration von Kryptogewinnen, etwa aus Trades, Swaps, Staking-Erträgen oder Airdrops,

    • fehlende Angaben zu ausländischen Börsenkonten oder DeFi-Protokollen,

    • Geldwäschevorwürfe nach § 261 StGB,

    • Betrug, Anlagebetrug oder marktbezogene Straftaten,

    • Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit Blockchain- oder Token-Projekten.

In diesen Verfahren ist eine frühzeitige, sachgerechte und technisch informierte Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung.

Spezialisierte Beratung im Kryptostrafrecht

Die Verteidigung in kryptobezogenen Strafverfahren erfordert neben strafrechtlicher Erfahrung ein vertieftes Verständnis der technischen Grundlagen von Blockchain-Systemen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Wallet-Architekturen und Schlüsselkonzepte,

  • Token-Standards und Smart-Contract-Logik,

  • Transaktionsverfolgung und -bewertung,

  • steuerliche Einordnung digitaler Vermögenswerte.

Durch die Kombination aus Fachanwaltschaft im Strafrecht und Zertifizierungen als Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) bietet schirach.law eine spezialisierte und interdisziplinäre Beratung in diesem sensiblen Rechtsgebiet.

Strafverteidigung bei Kryptowährungen und Blockchain-Delikten

schirach.law verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden bis zur Verteidigung im gerichtlichen Verfahren. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft,

  • Vorladungen durch Polizei oder Steuerfahndung,

  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen,

  • Sicherstellungen von Hardware-Wallets, Seed-Phrases, Private-Keys oder Zugangsdaten zu Börsenkonten.

Kryptobezogene Strafverfahren beruhen häufig auf der Auswertung von Blockchain-Explorern, On-Chain-Daten und Börsenreports. Ermittlungsbehörden nutzen dabei Analysewerkzeuge zur Nachverfolgung von Transaktionspfaden und zur Zuordnung von Wallet-Clustern. Eine wirksame Verteidigung setzt voraus, diese technischen Grundlagen zu verstehen und rechtlich einzuordnen.

Als Anwalt für Kryptostrafrecht in München liegt der Fokus darauf, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu steuern, technische Sachverhalte rechtlich einzuordnen und Risiken für Mandanten zu minimieren. Dabei werden strafrechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte stets zusammengeführt.

Steuerstrafrecht & strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptogewinnen

Ein besonderer Schwerpunkt von schirach.law liegt im Steuerstrafrecht mit Bezug zu Kryptowährungen. Nicht erklärte oder unvollständig deklarierte Gewinne aus dem Handel mit digitalen Vermögenswerten sind ein häufiger Auslöser steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige kann in vielen Fällen den einzigen Weg darstellen, einem Strafverfahren vorzubeugen. Sie muss jedoch vollständig, richtig und rechtzeitig erfolgen. Bereits kleinere Mängel, etwa bei der Aufbereitung komplexer Transaktionshistorien aus mehreren Wallets, Börsenkonten, Layer-2-Netzwerken oder DeFi-Protokollen, können die strafbefreiende Wirkung gefährden.

schirach.law unterstützt bei der sorgfältigen Analyse der Sachlage, der korrekten steuerlichen Einordnung der Transaktionen sowie der strategischen Kommunikation mit Finanzbehörden und Steuerfahndung.

Mandantenorientiert, taktisch und digital kompetent

Analog zu unserem Kanzleiansatz im Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafrecht setzt auch die Tätigkeit im Kryptostrafrecht auf eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten, ein taktisch abgestimmtes Vorgehen und eine durchdachte Kommunikationsstrategie – sowohl intra- als auch extraprozessual.

Komplexe Sachverhalte werden nicht isoliert betrachtet, sondern stets im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und persönlichen Zielsetzungen der Mandanten analysiert. In vielen Fällen ist es möglich, Verfahren ohne öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu beenden.

Kanzlei in München – bundesweite Vertretung

schirach.law hat seinen Sitz in München. Die Vertretung erfolgt jedoch bundesweit. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder über gesicherte digitale Kommunikationswege erfolgen – stets vertraulich und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt.

Vertrauliche Erstberatung im Kryptostrafrecht

Wenn ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kryptowährungen droht oder bereits anhängig ist, eine Durchsuchung bevorsteht oder eine Selbstanzeige vorbereitet werden soll, ist zeitnahe und strategische Rechtsberatung entscheidend.

schirach.law berät Sie vertraulich zu Ihrer individuellen Situation und den bestehenden rechtlichen Handlungsoptionen.