cryptocurrency criminal law
Self-disclosure
Lawyer for crypto criminal law in Munich
Strategische Strafverteidigung bei Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten
schirach.law verteidigt bundesweit Privatpersonen, Unternehmer, Führungskräfte und Unternehmen in Straf- und Steuerstrafverfahren mit Bezug zu Kryptowährungen, Blockchain-Technologien und digitalen Vermögenswerten.
Kryptobezogene Ermittlungsverfahren verbinden strafrechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und technische Fragestellungen. Wallet-Strukturen, On-Chain-Transaktionen, Börsenkonten, Smart Contracts und digitale Geschäftsmodelle müssen verstanden werden, bevor sie rechtlich bewertet werden können.
Unser Schwerpunkt liegt auf komplexen und reputationssensiblen Verfahren. Wir verbinden strategische Strafverteidigung mit besonderer Expertise im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und einem fundierten Verständnis digitaler Vermögensstrukturen.
White collar reinvented.
Was ist Kryptostrafrecht?
Kryptostrafrecht ist kein eigenständiges Gesetzesgebiet. Der Begriff umfasst straf- und steuerstrafrechtliche Verfahren, bei denen Kryptowährungen, Token, Blockchain-Anwendungen oder andere digitale Vermögenswerte eine zentrale Rolle spielen.
Betroffen sein können insbesondere Bitcoin, Ether, Stablecoins, Non-Fungible Tokens, tokenisierte Vermögenswerte sowie Anwendungen aus den Bereichen Decentralized Finance und Web3.
Typische Vorwürfe betreffen
- Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten,
- Geldwäsche und die Herkunft digitaler Vermögenswerte,
- Betrug und Anlagebetrug,
- Untreue und die zweckwidrige Verwendung verwalteter Kryptowerte,
- Cybercrime, Phishing und den unbefugten Zugriff auf Wallets,
- Marktmanipulation und irreführende Token-Angebote,
- unerlaubte Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen,
- Insolvenzstraftaten bei Krypto-Unternehmen,
- Sanktionsverstöße und grenzüberschreitende Transaktionen sowie
- Beihilfevorwürfe gegen Betreiber, Entwickler, Vermittler oder sonstige Beteiligte.
In anderen Verfahren sind Kryptowerte nicht Gegenstand des Tatvorwurfs, sondern mutmaßliches Tatmittel, Ertrag einer Straftat oder Ziel einer Sicherstellungs- und Einziehungsmaßnahme.
Eine wirksame Verteidigung muss deshalb zunächst klären, welche Rolle die digitalen Vermögenswerte im konkreten Verfahren tatsächlich spielen.
Wann sollte ein Anwalt für Kryptostrafrecht eingeschaltet werden?
Spezialisierte strafrechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn
- Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung Kontakt aufnehmen,
- eine Vorladung oder Anhörung eingeht,
- eine Wohnung oder ein Unternehmen durchsucht wird,
- Hardware-Wallets, Mobiltelefone oder Computer sichergestellt werden,
- Kryptowerte eingefroren oder Wallet-Zugänge beschlagnahmt werden,
- eine Kryptobörse ein Konto sperrt oder Informationen zu Transaktionen verlangt,
- eine Bank Zahlungen blockiert oder die Herkunft von Vermögenswerten hinterfragt,
- nicht erklärte Kryptogewinne oder andere steuerliche Unregelmäßigkeiten bestehen,
- eine Berichtigung oder steuerstrafrechtliche Selbstanzeige erwogen wird,
- ein Betrugs-, Geldwäsche- oder Beihilfevorwurf im Raum steht oder
- Verantwortliche eines Krypto-Projekts persönlich in den Fokus geraten.
Vor einer Erklärung gegenüber Ermittlungsbehörden, Finanzamt, Steuerfahndung oder anderen Stellen sollte die konkrete Verfahrenssituation analysiert werden.
Auch freiwillig übermittelte Wallet-Adressen, Transaktionslisten, Steuerreports oder Erläuterungen können später für ein Straf- oder Steuerstrafverfahren relevant werden.
Strafverteidigung in Verfahren mit Kryptowerten
Am Anfang jeder Verteidigung steht die Analyse von Tatvorwurf, Ermittlungsstand und Beweislage.
Dabei prüfen wir insbesondere
- welche Wallets, Konten und Transaktionen dem Mandanten zugeordnet werden,
- wie die Ermittlungsbehörden diese Zuordnung begründen,
- welche On-Chain- und Off-Chain-Daten vorliegen,
- welche Börsen, DeFi-Protokolle und Netzwerke betroffen sind,
- wie Transaktionspfade interpretiert werden,
- ob die tatsächliche Verfügungsmacht über die Kryptowerte nachgewiesen ist,
- welche Kenntnisse und Absichten dem Mandanten vorgeworfen werden und
- welche steuerlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhänge zusätzlich zu berücksichtigen sind.
On-Chain-Daten können Transaktionsbewegungen dokumentieren. Sie beantworten jedoch nicht ohne Weiteres, welche Person eine Wallet kontrolliert hat, aus welchem Rechtsgrund eine Transaktion erfolgte oder welche subjektiven Vorstellungen die Beteiligten hatten.
Auch die Zuordnung mehrerer Adressen zu einem Wallet-Cluster ist zunächst eine analytische Bewertung. Sie muss auf ihre tatsächlichen Grundlagen und ihre rechtliche Aussagekraft geprüft werden.
Darauf aufbauend entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Blockchain-Analyse und digitale Beweismittel
Kryptostrafverfahren beruhen häufig auf großen Mengen digitaler Daten.
Ermittlungsbehörden und spezialisierte Dienstleister verwenden Blockchain-Analysewerkzeuge, um Transaktionspfade zu verfolgen, Adressen zu clustern und Verbindungen zu Börsen, Mixing-Diensten oder bekannten Risikoadressen herzustellen.
Eine Verteidigung muss nachvollziehen können, auf welcher Datengrundlage solche Ergebnisse beruhen und welche Schlussfolgerungen daraus tatsächlich gezogen werden dürfen.
Von Bedeutung sind insbesondere
- öffentliche Blockchain-Daten,
- Auskünfte zentraler Kryptobörsen,
- Know-your-Customer-Daten,
- IP- und Login-Informationen,
- Bank- und Zahlungsdaten,
- Wallet-Dateien und Hardware-Wallets,
- Seed-Phrases und Private Keys,
- Chatverläufe, E-Mails und Vertragsunterlagen,
- Steuerreports und exportierte Transaktionshistorien sowie
- Smart-Contract- und DeFi-Transaktionen.
Technische Feststellungen und strafrechtliche Bewertung dürfen dabei nicht miteinander verwechselt werden. Dass Kryptowerte eine bestimmte Adresse durchlaufen haben, beweist für sich allein weder eine strafbare Herkunft noch die Kenntnis einer beteiligten Person.
Durchsuchung und Beschlagnahme
Durchsuchungen in Kryptostrafverfahren richten sich häufig gezielt auf den Zugriff auf digitale Vermögenswerte und Beweismittel.
Sichergestellt oder beschlagnahmt werden können insbesondere Computer, Mobiltelefone, Hardware-Wallets, schriftlich verwahrte Seed-Phrases, Zugangsdaten zu Börsenkonten und Unterlagen über Transaktionen.
Betroffene sollten Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten und möglichst umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Ohne vorherige Beratung sollten grundsätzlich keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden.
Besondere Vorsicht ist bei der Aufforderung geboten, Geräte zu entsperren, Passwörter mitzuteilen oder Zugang zu Wallets und Accounts zu ermöglichen. Die rechtliche Situation sollte vor einer Mitwirkung individuell geprüft werden.
schirach.law prüft insbesondere
- den Durchsuchungsbeschluss,
- den Umfang der angeordneten Maßnahme,
- Sicherstellungen und Beschlagnahmen,
- die Zuordnung der betroffenen Geräte und Wallets,
- den Umgang mit Zugangsdaten und digitalen Identitäten sowie
- die bestehenden Rechtsbehelfe und Verteidigungsmöglichkeiten.
Nach der akuten Maßnahme wird analysiert, welche Daten die Ermittlungsbehörden erlangt haben und welche weiteren Sicherungs-, Auswertungs- oder Einziehungsmaßnahmen drohen.
Sicherstellung und Einziehung von Kryptowerten
Digitale Vermögenswerte können bereits während eines Ermittlungsverfahrens gesichert werden.
Ermittlungsbehörden versuchen hierzu beispielsweise, Kryptowerte auf behördlich kontrollierte Wallets zu übertragen, Zugriffsmöglichkeiten zu sichern oder Vermögenswerte bei zentralen Börsen sperren zu lassen.
Zusätzlich können Vermögensarrest und Einziehung andere Vermögenspositionen des Betroffenen erfassen.
Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wem sind die Kryptowerte rechtlich und wirtschaftlich zuzuordnen?
- Besteht tatsächlich eine Verbindung zu der vorgeworfenen Straftat?
- Handelt es sich um mutmaßliche Taterträge, Tatmittel oder legales Vermögen?
- Wie wurde der Wert der Kryptowerte bestimmt?
- Werden Vermögenswerte Dritter erfasst?
- Ist die Sicherungsmaßnahme verhältnismäßig?
- Welche Rechtsbehelfe stehen zur Verfügung?
Bei stark schwankenden Kursen können zusätzlich die Bewertung, der Zeitpunkt einer möglichen Verwertung und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko erhebliche Bedeutung erlangen.
schirach.law bezieht vermögenssichernde Maßnahmen von Beginn an in die Verteidigungsstrategie ein.
Geldwäsche und Kryptowährungen
Kryptotransaktionen geraten häufig in den Fokus von Geldwäscheermittlungen.
Anknüpfungspunkte können Transaktionen zu als risikobehaftet eingestuften Adressen, dezentrale Tauschvorgänge, Mixing-Dienste, Peer-to-Peer-Geschäfte, ungewöhnliche Ein- und Auszahlungen oder fehlende Herkunftsnachweise sein.
Solche Umstände können einen Prüfungs- oder Ermittlungsanlass bilden. Sie belegen jedoch nicht automatisch eine Geldwäschehandlung.
Für den Vorwurf nach § 261 StGB ist insbesondere zu prüfen,
- aus welcher rechtswidrigen Tat die betroffenen Vermögenswerte stammen sollen,
- welche konkreten Handlungen dem Beschuldigten vorgeworfen werden,
- ob er die Herkunft kannte oder leichtfertig nicht erkannt haben soll,
- ob die ermittelten Transaktionspfade belastbar sind und
- ob legale Herkunfts- und Erwerbsvorgänge ausreichend berücksichtigt wurden.
schirach.law verfügt über besondere Erfahrung im Geldwäschestrafrecht und in der Geldwäscheprävention. Diese Expertise ist gerade bei Verfahren mit komplexen Transaktionsketten, Börsenkonten und digitalen Vermögensstrukturen von Bedeutung.
→ Geldwäsche-Strafrecht und GwG-Compliance
Kontosperrung und Herkunftsnachweis
Banken und Kryptowerte-Dienstleister prüfen auffällige Transaktionen und können Überweisungen, Auszahlungen oder Accounts vorübergehend blockieren. Hintergrund können interne Compliance-Prüfungen, behördliche Anfragen oder Geldwäscheverdachtsmeldungen sein.
Für Betroffene bleibt häufig zunächst unklar, weshalb eine Transaktion nicht ausgeführt oder ein Konto gesperrt wurde.
Ein unkoordiniertes Vorgehen kann die Situation verschärfen. Gleichzeitig kann es erforderlich sein, die legale Herkunft der Vermögenswerte nachvollziehbar zu dokumentieren.
Geeignete Nachweise können je nach Sachverhalt insbesondere sein:
- Kauf- und Verkaufsbelege,
- Börsenabrechnungen,
- Wallet- und Transaktionshistorien,
- Bankunterlagen,
- Verträge und Rechnungen,
- Steuererklärungen und Steuerbescheide sowie
- Unterlagen über Mining, Staking oder andere Erwerbsvorgänge.
Welche Informationen gegenüber einer Bank, Börse oder Behörde offengelegt werden sollten, muss anhand der konkreten Situation entschieden werden.
Betrug, Anlagebetrug und Krypto-Projekte
Viele Kryptostrafverfahren betreffen den Vorwurf, Anleger über ein Projekt, einen Token, Renditeaussichten oder die Verwendung investierter Mittel getäuscht zu haben.
Ermittlungen können sich gegen Gründer, Geschäftsführer, Entwickler, Berater, Vermittler, Marketingverantwortliche oder sonstige Projektbeteiligte richten.
Im Mittelpunkt stehen häufig Fragen wie:
- Welche Aussagen wurden gegenüber Investoren getroffen?
- Welche Person war für diese Aussagen verantwortlich?
- Wie wurden die eingeworbenen Mittel tatsächlich verwendet?
- Waren Risiken transparent dargestellt?
- Welche wirtschaftlichen Erwartungen bestanden zum Zeitpunkt der Kommunikation?
- Ist das Projekt gescheitert oder war eine Täuschung von Anfang an beabsichtigt?
- Welche Rolle hatten einzelne Mitglieder des Teams?
Das Scheitern eines Geschäftsmodells ist nicht automatisch strafbarer Betrug. Entscheidend sind die konkreten Erklärungen, tatsächlichen Verhältnisse und subjektiven Vorstellungen zum maßgeblichen Zeitpunkt.
Eine Verteidigung muss technische Entwicklung, wirtschaftliches Konzept, interne Zuständigkeiten und externe Kommunikation gemeinsam rekonstruieren.
Verantwortlichkeit von Entwicklern, Beratern und Vermittlern
Dezentrale Projekte sind häufig durch internationale Teams, wechselnde Rollen und informelle Entscheidungsstrukturen geprägt.
Ermittlungsbehörden können deshalb versuchen, einzelnen Personen Handlungen des gesamten Projekts zuzurechnen. Das betrifft nicht nur Gründer und Geschäftsleiter, sondern mitunter auch Entwickler, Community-Verantwortliche, Berater, Vermittler oder externe Dienstleister.
Für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit genügt die bloße Nähe zu einem Projekt nicht.
Zu prüfen ist vielmehr,
- welche konkrete Aufgabe die Person übernommen hat,
- welche Entscheidungs- und Zugriffsmöglichkeiten bestanden,
- welche Informationen ihr bekannt waren,
- welchen Beitrag sie zu einer möglichen Straftat geleistet haben soll und
- ob vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann.
Gerade in arbeitsteiligen und technisch komplexen Strukturen ist eine präzise Abgrenzung individueller Verantwortungsbereiche entscheidend.
Steuerstrafrecht und Kryptowährungen
Nicht oder unvollständig erklärte Kryptotransaktionen können steuerstrafrechtliche Ermittlungen auslösen.
Betroffen sein können insbesondere Vorgänge aus
- Trading und Swaps,
- Mining,
- Staking,
- Lending,
- Airdrops und vergleichbaren Zuteilungen,
- DeFi-Protokollen,
- Liquidity Pools,
- Token-Verkäufen sowie
- betrieblichen oder gewerblichen Aktivitäten mit Kryptowerten.
Die steuerliche Aufarbeitung ist häufig anspruchsvoll. Transaktionen verteilen sich auf mehrere Wallets, Börsen und Netzwerke. Datenbestände können unvollständig sein, Transfers zwischen eigenen Wallets als steuerlich relevante Vorgänge erscheinen oder automatisierte Reports voneinander abweichen.
Hinzu kommt, dass nicht jede technische Transaktion steuerlich gleich zu behandeln ist. Die tatsächliche Funktionsweise und der wirtschaftliche Hintergrund müssen zunächst rekonstruiert werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Vorgaben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung sowie zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei bestimmten Kryptowerten 2025 aktualisiert. Dadurch gewinnen eine nachvollziehbare Dokumentation und die Qualität verwendeter Steuerreports weiter an Bedeutung.
schirach.law verbindet die strafrechtliche Verteidigung mit besonderer Expertise im Steuerstrafrecht. Die steuerliche Berechnung und Aufarbeitung erfolgt bei Bedarf gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern.
→ Verteidigung und präventive Beratung im Steuerstrafrecht
Selbstanzeige bei nicht erklärten Kryptowerten
Wer erkennt, dass steuerlich relevante Kryptotransaktionen nicht oder unvollständig erklärt wurden, sollte die Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Straffreiheit führen. Sie muss jedoch vollständig, richtig und rechtzeitig erfolgen. Bereits eingetretene Sperrgründe können die strafbefreiende Wirkung ausschließen.
Bei Kryptowerten liegt die besondere Herausforderung häufig in der vollständigen Rekonstruktion der Transaktionshistorie. Zu berücksichtigen sein können mehrere Börsenkonten, Wallets, Token, Netzwerke und Veranlagungszeiträume.
Vor einer Selbstanzeige ist insbesondere zu klären,
- welche Steuerarten und Zeiträume betroffen sind,
- welche Wallets und Accounts einzubeziehen sind,
- ob Datenbestände vollständig und belastbar sind,
- welche Transaktionen steuerlich relevant waren,
- ob bereits ein Sperrgrund eingetreten sein könnte und
- welche Steuern und Zinsen zu entrichten sind.
Eine unvollständige oder vorschnell eingereichte Erklärung kann die angestrebte Straffreiheit gefährden.
schirach.law koordiniert die strafrechtliche Prüfung, die technische Aufarbeitung und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerexperten.
Präventive Beratung für Krypto-Unternehmen
Strafrechtliche Risiken sollten möglichst berücksichtigt werden, bevor ein Geschäftsmodell in den Fokus von Behörden gerät.
schirach.law berät Unternehmen, Gründer und Projektverantwortliche an den Schnittstellen von Strafrecht, Steuerstrafrecht und Geldwäsche-Compliance.
Gegenstand der präventiven Beratung können insbesondere sein:
- Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen,
- strafrechtliche Risiken eines Geschäftsmodells,
- Umgang mit Kundengeldern und Kryptovermögen,
- Dokumentations- und Kontrollprozesse,
- geldwäscherechtliche Risiken,
- Kommunikation gegenüber Anlegern und Kunden,
- Verhalten bei internen Verdachtsfällen sowie
- Vorbereitung auf behördliche Maßnahmen.
Die präventive Beratung ersetzt keine aufsichts- oder steuerrechtliche Spezialberatung. Sie ergänzt diese um die Perspektive möglicher persönlicher Strafbarkeit und strafprozessualer Risiken.
Kryptostrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Kryptobezogene Verfahren sind regelmäßig Wirtschaftsstrafverfahren.
Sie betreffen komplexe Vermögensbewegungen, digitale Geschäftsmodelle, internationale Beteiligte und umfangreiche Datenbestände. Häufig greifen Betrugs-, Untreue-, Geldwäsche-, Steuer- und Insolvenzvorwürfe ineinander.
schirach.law verbindet deshalb technische Sachverhaltsanalyse mit strategischer Verteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Neben dem strafrechtlichen Vorwurf berücksichtigen wir mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Beruf, Vermögen und Reputation.
→ Strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigungsstrategie: Technik verstehen, Verfahren steuern
Eine erfolgreiche Verteidigung in Kryptostrafverfahren folgt keinem Standardmodell.
Tatvorwurf, Datenlage, Wallet-Zuordnung, Verfahrensstand sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Mandanten bestimmen die Strategie.
Technische Komplexität darf dabei weder unterschätzt noch als Selbstzweck behandelt werden. Entscheidend ist, welche Tatsachen sich belastbar feststellen lassen und welche rechtlichen Schlussfolgerungen daraus folgen.
Wo es rechtlich und taktisch sinnvoll ist, verfolgen wir das Ziel, das Ermittlungsverfahren frühzeitig und möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, verteidigt schirach.law konsequent in der Hauptverhandlung.
Entscheidend ist nicht ein bestimmter Verfahrensweg. Entscheidend ist das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten.
Diskretion, Reputation und Krisenkommunikation
Ermittlungen im Kryptobereich können erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen.
Vorwürfe gegen Gründer, Unternehmen und exponierte Personen verbreiten sich in sozialen Netzwerken und spezialisierten Online-Communities häufig besonders schnell. Gleichzeitig können Banken, Investoren, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Plattformbetreiber Informationen oder Erklärungen verlangen.
Kommunikation kann deshalb Teil der Verteidigungsstrategie sein. Je nach Situation kann konsequente Zurückhaltung ebenso richtig sein wie eine gezielte Positionierung.
Strafprozessuale Strategie, Unternehmenskommunikation und persönliche Interessen müssen dabei aufeinander abgestimmt werden.
Risiken früh zu erkennen, erhält Handlungsspielräume.
Bad news early is good news.
Spezialisierung im Kryptostrafrecht
Kryptostrafverteidigung verlangt strafrechtliche und strafprozessuale Expertise sowie ein Verständnis von Blockchain-Technologie, digitalen Vermögenswerten und wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2011 Fachanwalt für Strafrecht. Er ist zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht (DSV e.V.) sowie zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE).
Die Verbindung dieser Qualifikationen ermöglicht eine übergreifende Betrachtung kryptobezogener Sachverhalte – von der technischen Transaktion über die steuerliche Einordnung bis zur strafprozessualen Verteidigung.
→ Marco Benedikt von Schirach – Profil und Qualifikationen
Häufige Fragen zum Kryptostrafrecht
Was versteht man unter Kryptostrafrecht?
Kryptostrafrecht umfasst Straf- und Steuerstrafverfahren, in denen Kryptowährungen, Token, Blockchain-Anwendungen oder andere digitale Vermögenswerte eine wesentliche Rolle spielen. Typische Vorwürfe betreffen Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Betrug, Untreue, Cybercrime oder die unerlaubte Erbringung regulierter Dienstleistungen.
Können Blockchain-Transaktionen einer Person zugeordnet werden?
Blockchain-Transaktionen sind grundsätzlich öffentlich nachvollziehbar. Die Zuordnung einer Adresse zu einer bestimmten Person erfordert jedoch regelmäßig zusätzliche Informationen, etwa Börsendaten, Bankbewegungen, Gerätefunde oder Zugangsdaten. Ein Transaktionspfad allein beweist nicht ohne Weiteres die Kontrolle einer Wallet oder eine strafbare Handlung.
Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und kontaktieren Sie möglichst umgehend einen Strafverteidiger. Ohne vorherige Beratung sollten grundsätzlich keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden. Auch die Herausgabe von Passwörtern oder die Entsperrung von Geräten sollte zunächst rechtlich geprüft werden.
Können Hardware-Wallets oder Kryptowerte beschlagnahmt werden?
Ja. Ermittlungsbehörden können Hardware-Wallets und andere Datenträger sicherstellen und versuchen, Kryptowerte zu sichern. Ob die Maßnahme rechtmäßig ist und welche Rechtsbehelfe bestehen, hängt vom Durchsuchungsbeschluss, dem Tatvorwurf und der konkreten Zuordnung der Vermögenswerte ab.
Ist die Nutzung eines Mixers oder einer dezentralen Börse strafbar?
Nicht automatisch. Die Nutzung bestimmter Technologien kann jedoch einen Ermittlungsanlass bilden oder bei der Bewertung eines Sachverhalts berücksichtigt werden. Entscheidend sind die Herkunft der Vermögenswerte, die konkrete Handlung sowie Wissen und Absicht der beteiligten Person.
Sind nicht erklärte Kryptogewinne automatisch Steuerhinterziehung?
Nein. Eine Steuerhinterziehung setzt vorsätzliches Handeln voraus. Ob eine steuerliche Unrichtigkeit, eine leichtfertige Steuerverkürzung oder vorsätzliches Verhalten vorliegt, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Kann ich wegen nicht erklärter Kryptogewinne eine Selbstanzeige abgeben?
Eine Selbstanzeige kann grundsätzlich möglich sein, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und noch kein Sperrgrund eingetreten ist. Sie muss vollständig und richtig sein. Bei Kryptowerten erfordert dies häufig eine umfassende Rekonstruktion sämtlicher relevanter Wallets, Accounts, Transaktionen und Zeiträume.
Was tun, wenn eine Kryptobörse oder Bank mein Konto sperrt?
Zunächst sollte geklärt werden, ob eine interne Compliance-Prüfung, eine behördliche Maßnahme oder ein anderer Grund vorliegt. Herkunftsnachweise können erforderlich sein. Bevor umfassende Erklärungen oder Daten übermittelt werden, sollten mögliche straf- und steuerstrafrechtliche Risiken geprüft werden.
Verteidigt schirach.law nur Mandanten in München?
Nein. schirach.law hat seinen Sitz in München und vertritt Mandanten bundesweit. Beratung und Abstimmung können persönlich in München sowie über geeignete digitale und telefonische Kommunikationswege erfolgen.
Anwalt für Kryptostrafrecht in München – bundesweit tätig
schirach.law steht für spezialisierte Strafverteidigung in komplexen Verfahren mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.
Wir verbinden strafrechtliche Präzision mit technischem Verständnis, steuerstrafrechtlicher Expertise, taktischem Gespür und persönlicher Beratung.
Wer mit einem kryptobezogenen Tatvorwurf, einer Durchsuchung, einer Kontosperrung, der Sicherstellung digitaler Vermögenswerte oder nicht erklärten Kryptotransaktionen konfrontiert ist, sollte seine rechtliche und strategische Position möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Vertrauliche Kontaktaufnahme
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