Medizinstrafrecht & Pharmastrafrecht

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Anwalt für Medizinstrafrecht in München

Strategische Strafverteidigung und Compliance-Beratung – schirach.law

Die Kanzlei schirach.law ist vom Standort München aus bundesweit im Medizinstrafrecht, Arztstrafrecht und Pharmastrafrecht tätig. Strafrechtliche Vorwürfe im Gesundheitswesen betreffen regelmäßig sensible Sachverhalte mit erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und berufsrechtlichen Risiken. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig auch berufsrechtliche Maßnahmen, Zulassungsentzug, Regressforderungen oder gravierende Reputationsschäden.

Betroffen sind nicht nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Kliniken, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Medizinproduktehersteller und Pharmaunternehmen, sondern auch medizinisches Fachpersonal, etwa medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte, Krankenschwestern, Pfleger oder medizinisch-technische Assistenten (MTA). schirach.law berät und verteidigt Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens sowie präventiv zur frühzeitigen Begrenzung straf- und berufsrechtlicher Risiken.

Steigende Risiken im Medizinstrafrecht

Die Risiken im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Ursache hierfür sind sowohl gesetzliche Verschärfungen als auch eine deutlich intensivierte Ermittlungs- und Verfolgungspraxis.

Von zentraler Bedeutung ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, mit dem die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) eingeführt wurden. Ziel des Gesetzgebers ist es, wirtschaftlich motivierte Einflussnahmen auf medizinische Entscheidungen strafrechtlich zu sanktionieren. Bereits Kooperationen, Vergütungsmodelle oder Zuwendungen können unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein.

Hinzu kommt, dass Akteure des Gesundheitswesens einer Vielzahl weiterer Regelwerke unterliegen, darunter Sozialrecht, Berufsrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht. Die Komplexität dieser Normen erhöht das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen erheblich, selbst bei fehlender Vorsatzlage.

Verschärfte Verfolgungspraxis durch spezialisierte Staatsanwaltschaften

Parallel zu den gesetzlichen Änderungen hat sich auch die Verfolgungspraxis im Medizinstrafrecht deutlich verschärft. In mehreren Bundesländern – unter anderem in Bayern – wurden spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die sich ausschließlich mit strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen.

Diese Staatsanwaltschaften verfügen über besondere Sachkunde und arbeiten häufig eng mit Krankenkassen, Prüfinstanzen und Aufsichtsbehörden zusammen. Ermittlungsverfahren sind daher regelmäßig umfangreich, datenintensiv und frühzeitig auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung ausgerichtet. Dies erfordert eine ebenso spezialisierte und vorausschauende Verteidigung.

Berufsrechtliche Konsequenzen und Approbationsrisiken

Die besondere Brisanz des Medizinstrafrechts liegt in den berufsrechtlichen Folgefragen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Maßnahmen wie der Widerruf oder das Ruhen der Approbation, der Entzug vertragsärztlicher Zulassungen, disziplinarrechtliche Sanktionen oder Einträge in berufsrechtliche Register.

Häufig sind die berufsrechtlichen Konsequenzen für Betroffene wirtschaftlich und persönlich gravierender als die strafrechtliche Sanktion selbst. Da im Strafverfahren regelmäßig die Weichen für spätere berufsrechtliche Entscheidungen gestellt werden, ist eine integrierte Verteidigungsstrategie erforderlich, die strafrechtliche und berufsrechtliche Aspekte von Beginn an berücksichtigt.

schirach.law bezieht einschlägige medizin-, sozial- und berufsrechtliche Normen frühzeitig in die strategischen Überlegungen ein und steht im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Approbations- und Aufsichtsbehörden. Bundesweit bestehen zudem Kooperationen mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen aus dem Arzt-, Pharma- und Medizinprodukterecht.

Pharmastrafrecht – regulatorische Risiken für Unternehmen und Verantwortliche

Das Pharmastrafrecht stellt besondere Anforderungen an Unternehmen und verantwortliche Personen in der pharmazeutischen Industrie. Ermittlungen betreffen häufig Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder europäische Zulassungs- und Sicherheitsvorgaben.

Typische Vorwürfe im Pharmastrafrecht betreffen unter anderem:

  • unzulässige Vermarktung oder Bewerbung von Arzneimitteln,

  • Verstöße gegen Zulassungs- oder Pharmakovigilanzpflichten,

  • fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation klinischer Studien,

  • strafrechtlich relevante Kooperationen mit Leistungserbringern,

  • Organisations- und Aufsichtspflichtverletzungen.

schirach.law berät und verteidigt sowohl Unternehmen als auch verantwortliche Führungskräfte und bezieht dabei stets auch organisationsrechtliche und compliancebezogene Fragestellungen ein.

Präventive Compliance-Beratung im Gesundheitswesen

Zur Vermeidung straf- und berufsrechtlicher Risiken gewinnt die präventive Compliance-Beratung im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Gerade komplexe Organisationsstrukturen, Kooperationen oder Vergütungsmodelle bergen erhebliche strafrechtliche Risiken, wenn sie nicht sorgfältig geprüft und dokumentiert sind.

schirach.law unterstützt bei:

  • der Analyse bestehender Compliance-Strukturen,

  • der Identifikation strafrechtlicher Risikobereiche,

  • der Entwicklung praxisgerechter Präventionsmaßnahmen,

  • der Begleitung interner Prüfungen und interner Ermittlungen.

Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ermittlungsverfahren möglichst zu vermeiden.

Zeugenbeistand und interne Ermittlungen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Zeugen in medizinstrafrechtlichen Verfahren sowie im Rahmen interner Ermittlungen (Internal Investigations). Zeugen stehen häufig unter erheblichem Druck und unterschätzen nicht selten die eigenen strafrechtlichen Risiken.

Auf Grundlage der forensischen Erfahrung aus der Strafverteidigung können mögliche Risiken frühzeitig erkannt, Aussagekonstellationen bewertet und Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechte sachgerecht eingeordnet werden.

Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht und Pharmastrafrecht

Im Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht und Pharmastrafrecht treten insbesondere folgende Vorwürfe auf:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)

  • Arzneimittelstrafrecht

  • Behandlungsfehler und strafrechtliche Vorwürfe ärztlichen Handelns

  • Bestechung und Bestechlichkeit

  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

  • Fahrlässige Körperverletzung

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)

  • Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)

  • Pharmastrafrecht

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

  • Titelmissbrauch (§ 132a StGB)

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

  • Untreue (§ 266 StGB)

  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)

  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Kanzlei in München – bundesweite Vertretung

schirach.law hat seinen Sitz in München. Die Beratung und Vertretung im Medizinstrafrecht und Pharmastrafrecht erfolgt jedoch bundesweit. Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch oder über gesicherte digitale Kommunikationswege erfolgen. Diskretion, fachliche Präzision und eine auf den Einzelfall abgestimmte Strategie stehen im Vordergrund.