Fachanwalt für Strafrecht | Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Marco Benedikt von Schirach ist als Strafverteidiger auf das Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Er berät und verteidigt Mandanten bundesweit in komplexen, häufig reputationssensiblen Strafverfahren. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf strategischer Strafverteidigung, präventiver Beratung sowie der rechtlichen Begleitung in anspruchsvollen Ermittlungsverfahren.
Tätigkeitsschwerpunkte
Marco Benedikt von Schirach ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig. Seine Arbeit konzentriert sich insbesondere auf wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Sachverhalte, in denen rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Interessen eng miteinander verknüpft sind.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen unter anderem:
Qualifikation und besondere Expertise
Marco Benedikt von Schirach ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über zusätzliche Qualifikationen im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Darüber hinaus ist er zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) und berät Mandanten bei straf- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten.
Durch seine langjährige Tätigkeit ist er mit den Arbeitsweisen von Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung und Aufsichtsbehörden bestens vertraut.
Geldwäscheprävention und berufsrechtliche Erfahrung
Von 2018 bis 2025 war Marco Benedikt von Schirach Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender der Abteilung Geldwäscheprävention. In dieser Funktion war er unter anderem für die Überwachung der Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten zuständig.
Diese Tätigkeit vermittelt eine besondere Perspektive auf geldwäscherechtliche Sachverhalte – sowohl aus Sicht der Beratung als auch aus Sicht der Aufsicht. Die hier gewonnenen Erfahrungen fließen unmittelbar in die anwaltliche Tätigkeit ein.
Vortragstätigkeit und Veröffentlichungen
Marco Benedikt von Schirach ist regelmäßig als Referent zu Themen des Straf-, Steuerstraf- und Geldwäscherechts tätig. Darüber hinaus wirkt er als Autor an juristischen Fachveröffentlichungen mit.
Ab der 4. Auflage kommentiert er das Kapitel „Geldwäsche“ im Standardkommentar Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht. Die Veröffentlichungstätigkeit unterstreicht die fachliche Spezialisierung und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Fragestellungen.
Ausgewählte aktuelle Vorträge:
“Update: Geldwäscheprävention in der Anwaltskanzlei” – 24. NStZ Jahrestagung, Frankfurt, 11./12.06.2025
“Pflichten der Syndizi nach dem GwG” – Inhouse-Vorträge BMW AG, München, 25.10.2024 / 06.11.2024
“Geldwäsche-Compliance im Steuerstrafrecht” – Kölner Tage Steuerfahndung 2024, Köln, 13./14.06.2024
“Geldwäsche Compliance und Strafverteidigung” – 40. Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Hamburg, 10./.11.11.2023
“Professional Enablers & die Geldwäscheaufsicht über die Anwaltschaft” – Tax & Legal Excellence, München, 17.10.2023
“Herausforderungen im GwG, Der Syndikusanwalt” – Deutsches Aktieninstitut e.V., München, 08.05.2023