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Unternehmensstrafrecht
schirach.law berät und vertritt kleinere und mittelständische Unternehmen in der strafrechtlichen Krise. Ursächlich ist häufig die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens. Dabei kann das Fehlverhalten von Mitarbeitern empfindliche Geldbußen für das Unternehmen zur Folge haben. In den letzten 10 Jahren geraten aber auch zunehmend Unternehmen selbst in das Visier von Ermittlungsbehörden. In Deutschland existierte bislang noch kein echtes Unternehmensstrafrecht. Doch schon jetzt stellt die Möglichkeit der Verhängung einer Unternehmensgeldbuße sowie der Gewinnabschöpfung ein existenzgefährdendes wirtschaftliches Risiko dar, hinzu kommen Reputationsrisiken.
Verbandssanktionengesetz
Zudem nähert sich das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Unternehmenssanktionsrechts seinem Abschluss. Das Bundesjustizministerium hat Mitte April 2020 den lange erwarteten Referentenentwurf eines Verbanssanktionengesetzes (VerSanG) vorgestellt. Neben neuen materiell- und verfahrensrechtlichen Regeln der Unternehmenssanktionierung sowie der Sanktionszumessung enthält der Entwurf auch zahlreiche neuartige Regeln, angefangen vom Monitoring bis zur Durchführung verbandsinterner Untersuchungen. Aktuell ist zu erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren bald abgeschlossen wird.
Relevant wird das neue Gesetz nicht nur für Konzerne und große mittelständische Unternehmen, sondern auch für kleinere Personen- und Kapitalgesellschaften. Künftige Strafverfahren gegen Verantwortliche von Unternehmen werden auch Ermittlungen gegen die juristische Person nach sich ziehen. Für Unternehmen ist es daher unerlässlich, sich entsprechend vorzubereiten.
Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung
Was in großen und mittleren Unternehmen meist schon gängige Praxis ist, ist in der öffentlichen Verwaltung teils noch nicht ausreichend umgesetzt. Immer wieder geraten selbst hochrangige Amtsträger in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen. Oftmals handelt es sich dabei um Korruptionsvorwürfe. Dadurch wird nicht nur das Ansehen der Beschuldigten, sondern häufig auch das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung beschädigt. Umso wichtiger ist es daher, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht bzw. Führungsverantwortung in korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen geeignete Kontrollmechanismen umzusetzen. Die Regelungen zur Korruptionsprävention sollten dabei an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Ein funktionsfähige Compliance-System stellt letztlich eine Erleichterung im Arbeitsalltag dar.
Compliance Beratung
schirach.law verfügt über eine hohe Expertise in der präventiven Compliance Beratung und unterstützt Unternehmen und öffentliche Körperschaften aktiv dabei, strafrechtlich relevantem Handeln rechtzeitig und wirksam vorzubeugen.
Die Korruptionsprävention sollte in Unternehmen wie in öffentlichen Körperschaften einen hohen Stellenwert einnehmen. schirach.law ermittelt Schwachstellen und hilft dabei, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst die Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche sowie die Umsetzung und Einhaltung des Mehr-Augen-Prinzips. Die Einhaltung der notwendigen Transparenz wird geprüft und eine ordnungsgemäße Personalauswahl bzw. Personalrotation sichergestellt.
Interne Ermittlungen
Wenn Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten vorliegen, arbeitet schirach.law diese im Rahmen von internen Ermittlungen auf. Hinreichende Verdachtsmomente werden gezielt und möglichst “geräuschlos” zur Strafanzeige gebracht, bevor externe Maßnahmen “höhere Wellen schlagen”. schirach.law koordiniert das anschließende Verfahren eng mit den Ermittlungsbehörden, um die Interessen von Unternehmen bzw. öffentlichen Körperschaften frühzeitig zu wahren.
Aktive Unternehmensvertretung
Das Spektrum von schirach.law umfasst neben der strategischen Beratung bei der Positionierung gegenüber den Ermittlungsbehörden auch die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Hinzu kommt die Steuerung und Koordination des Gesamtverfahrens mit den Individualverteidigern von beschuldigten Mitarbeitern und Verantwortlichen.
Effektiv wird die Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (z.B. Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme, Einziehung, Vermögensarrest) betrieben. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen lassen sich nicht immer verhindern und nur äußerst schwer vorhersagen. Eine professionelle Vorbereitung in Form eines effektiven Durchsuchungsmanagements (Schulung von Mitarbeitern, Erstellung von Leitfäden) trägt jedoch dazu bei, die negativen Auswirkungen wirksam zu begrenzen.