Krisenkommunikation & Krisenmanagement

Krisenkommunikation

Krisenmanagement

Krisenkommunikation und Krisenmanagement im Strafverfahren sind wichtig! Ein Alleinstellungsmerkmal von schirach.law stellt die moderne “In-house” Krisenkommunikation sowie ein effektives Krisenmanagement im Strafverfahren dar.

Krisenkommunikation im Strafverfahren

Aufgrund interner, fachlicher Expertise ist schirach.law in der Lage, seine Mandanten mit einer maßgeschneiderten Krisenkommunikation zu begleiten.  Sei es schon im Vorfeld der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, aber auch flankierend in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens.

Die Hinzuziehung externer Berater zur Sicherstellung einer effektiven Krisenkommunikation ist insoweit nicht erforderlich. Gerne arbeiten wir aber auch mit bestehenden Beratern unserer Mandanten vertrauensvoll  zusammen. So ist durch schirach.law von Anfang an sichergestellt, dass die Krisenkommunikation im Einklang mit der Verteidigungsstrategie steht und unterstützend wirkt.

Krisen

Krisen sind etwas alltägliches und dennoch in ihrer Form und ihrem Verlauf stets unterschiedlich. Eines haben alle Krisen jedoch stets gemeinsam: Sie sind unplanbar, folgen keinem festen Schemata und sind stets von außergewöhnlichen Situationen geprägt. Diese kommen ungewollt, dynamisch und zumeist auch existenzbedrohend daher.

Mit der Krise als Auslöser geht aber vor allem auch immer eine ungewollte Welle der Aufmerksamkeit einher. Aus der sich bei mangelnder oder fehlerhafter Krisenkommunikation eine kaum kalkulierbare Eigendynamik entwickeln kann.

Als Lichtblick lässt sich jedoch feststellen: Krisen sind stets zeitlich befristet. Und in gewisser Weise kann man durch gezielte Krisenkommunikation  Einfluss auf deren Ausgang nehmen. Auch bedeuten Krisen nicht immer das Ende einer guten Zeit. Krisen können auch durchaus als Chance genutzt werden, wenn man sie richtig angeht. Eine effektive Krisenkommunikation ist dabei zwingend.

Moderne und effektive Krisenkommunikation im Strafverfahren

schirach.law beherrscht die moderne und effektive Krisenkommunikation im Strafverfahren. Sowohl die interne wie auch externe Krisenkommunikation vor, aber insbesondere während und nach einem kritischen Vorfall kann konzipiert, gesteuert und kontrolliert werden. Die Krisenkommunikation dient dazu, Krisen zu bewältigen bzw. deren Eintreten mit präventiven Maßnahmen effektiv vorzubeugen.

Ob die Krisenkommunikation offensiv oder defensiv gestaltet wird, hängt von der Art der Bedrohung ab und wird im Einzelfall gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. Ziel ist es, wie auch in der Verteidigungstätigkeit, einen möglichst geräuschlosen und reputationsschonenden Weg zu wählen, der im besten Fall den Mandanten gestärkt aus der Krise hervorgehen lässt.

Gerne begleiten wir unser Mandantinnen und Mandanten auch innerhalb des Strafverfahrens durch geplante und gezielte Krisenkommunikation – nicht nur gegenüber den Ermittlungsbehörden!

Risiko- & Krisenmanagement

schirach.law hilft mit einem effektiven Risiko- & Krrisenmanagemnt im Strafverfahren, bestehende Risiken zu erkennen und Krisen zu meistern.

Auch wenn man sich bewusst ist, dass Krisen einen spontan und meist auch aus heiterem Himmel übermannen, wird dennoch oft vergessen, dass man ihnen nicht hilflos ausgeliefert ist. Krisen lassen sich managen. Lassen sich vorbereiten. Sei es durch einen gezielten Krisenmanagementplan, der auf das eigene Unternehmen bzw. die eigene Abteilung und die damit einhergehenden ganz persönlichen Risiken zugeschnitten ist. Aber auch durch gezielte Trainings oder Workshops.

Im Zweifel lässt sich der Schaden innerhalb des Unternehmens bzw. der Abteilung aber auch kurzfristig eindämmen, indem man im Auge des Orkans Ruhe bewahrt und gemeinsam eine Strategie entwickelt, die noch in der Situation umgesetzt wird und dennoch in die Zukunft denkt.

Krisenmanagement für Unternehmen

schirach.law berät und vertritt Unternehmen in der strafrechtlichen Krise. Ursächlich ist häufig die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens. Dabei kann das Fehlverhalten von Mitarbeitern empfindliche Geldbußen für das Unternehmen zur Folge haben. In den letzten 10 Jahren geraten aber auch zunehmend Unternehmen selbst in das Visier von Ermittlungsbehörden. In Deutschland existierte bislang noch kein echtes Unternehmensstrafrecht. Doch schon jetzt stellt die Möglichkeit der Verhängung einer  Unternehmensgeldbuße sowie der Gewinnabschöpfung ein existenzgefährdendes wirtschaftliches Risiko dar, hinzu kommen Reputationsrisiken.

Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Was in großen und mittleren Unternehmen meist schon gängige Praxis ist, ist in der öffentlichen Verwaltung teils noch nicht ausreichend umgesetzt. Immer wieder geraten selbst hochrangige Amtsträger in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen. Oftmals handelt es sich dabei um Korruptionsvorwürfe. Dadurch wird nicht nur das Ansehen der Beschuldigten, sondern häufig auch das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung beschädigt. Umso wichtiger ist es daher, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht bzw. Führungsverantwortung in korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen geeignete Kontrollmechanismen umzusetzen. Die Regelungen zur Korruptionsprävention sollten dabei an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Ein funktionsfähige Compliance-System stellt letztlich eine Erleichterung im Arbeitsalltag dar.

Interne Ermittlungen

Wenn Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten vorliegen, arbeitet schirach.law diese im Rahmen von internen Ermittlungen auf. Hinreichende Verdachtsmomente werden gezielt und möglichst “geräuschlos” zur Strafanzeige gebracht, bevor externe Maßnahmen “höhere Wellen schlagen”. schirach.law koordiniert das anschließende Verfahren eng mit den Ermittlungsbehörden, um die Interessen von Unternehmen bzw. öffentlichen Körperschaften frühzeitig zu wahren.

Aktive Unternehmensvertretung als Teil des Krisenmanagements

Das Spektrum von schirach.law umfasst neben der strategischen Beratung bei der Positionierung gegenüber den Ermittlungsbehörden auch die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Hinzu kommt die Steuerung und Koordination des Gesamtverfahrens mit den Individualverteidigern von beschuldigten Mitarbeitern und Verantwortlichen.

Effektiv wird die Abwehr von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (z.B. Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme, Einziehung, Vermögensarrest) betrieben. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen lassen sich nicht immer verhindern und nur äußerst schwer vorhersagen. Eine professionelle Vorbereitung in Form eines effektiven Durchsuchungsmanagements (Schulung von Mitarbeitern, Erstellung von Leitfäden) trägt jedoch dazu bei, die negativen Auswirkungen wirksam zu begrenzen.