Vorstände
Geschäftsführer
Einzelpersonen
Individualverteidigung
Die Paradedisziplin von schirach.law ist die effiziente Individualverteidigung von Führungsorganen und Individualpersonen im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Steigende Risiken im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Gerade in Zeiten eines aufkommenden Unternehmensstrafrechts, auch Verbandsstrafrecht genannt, ist die klassische Disziplin der Individualverteidigung von Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Geschäftsführer eine gefragte Tugend. Das nationale und internationale Wirtschaftsleben sieht sich in den letzten Jahren einer kaum zu stoppenden Regulierungsflut ausgesetzt. Als aktuelle Beispiele dienen das neue Geldwäschegesetz (GWG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGegG), um nur einige zu nennen. Dadurch werden Unternehmen wie Unternehmer täglich vor neue Herausforderungen gestellt. Zugleich steigt das Risiko für die Verantwortlichen, wie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter, selbst in den Fokus von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu rücken.
Nebenfolgen außerhalb des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts
Dabei stellen strafrechtliche Ermittlungsverfahren oftmals eine erhebliche, persönliche Belastung für den betroffenen Einzelnen dar. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung droht für die Individualbetroffenen nicht selten der Verlust der beruflichen und damit wirtschaftlichen Existenz. Denn neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch außerstrafrechtliche Nebenfolgen aus dem Beamtenrecht, dem Berufsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Gewerberecht drohen. Da deren Auswirkungen oftmals schwerwiegender als die ursprüngliche Strafe sein können, wäre es fahrlässig, diese nicht zu berücksichtigen. So drohen regelmäßig nicht nur Folgen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder der Verlust des Waffenscheins, sondern auch der Verlust der Beamtenrechte, der Widerruf der Approbation, der Ausschluss als Geschäftsführer einer GmbH oder die Gewerbeuntersagung. Effektive Individualverteidigung bedeutet daher, den Mandanten mit all seinen Interessen wahrzunehmen und diese zu berücksichtigen. Andernfalls ziehen kurzsichtige Fehler auf lange Sicht dramatische Konsequenzen nach sich.
Individualverteidigung mit Weitblick
Aufbauend auf der langjährigen Prozesserfahrung, gelingt es schirach.law den wertvollen Erfahrungsschatz aus der klassischen Strafverteidigung in das Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht zu übertragen. Dies ermöglicht bereits im Ermittlungsverfahren eine Verteidigung mit dem nötigen Weitblick auf etwaige Nebenfolgen. Oberste Priorität hat dabei die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Da dies aber nicht immer möglich ist, verfügt schirach.law über vertiefte Kenntnis des Strafprozessrechts, ein hohes Maß an Verständnis der psychologischen Dynamik einer Hauptverhandlung und der Aussagepsychologie. Dies gilt vor allem in Ausnahmesituationen wie vorläufiger Festnahme, Durchsuchung oder Untersuchungshaft, wenn taktisches Fingerspitzengefühl gefordert ist.